IHK-Prüfung zum „Zertifizierten Verwalter“
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Stand: 13.04.2023
Die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts hat für Verwalter von Eigentumswohnungen viele Veränderungen gebracht. Unter anderem haben Wohnungseigentümer künftig Anspruch darauf, dass ein nachweislich qualifizierter Verwalter bestellt wird. Die Neuregelung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) führt somit erstmals den „Zertifizierten Verwalter“ ein: So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert hat. Diese Regelung gilt ab 1. Dezember 2023.
„Immobilienverwalter sollten sich jetzt mit dem Thema befassen und zu einer Prüfung anmelden“, rät Nils Matzen, Prüfungskoordinator bei der IHK Mittlerer Niederrhein, die diese Prüfungen anbietet. „Kurz vor Fristablauf wird ein Run auf die Prüfungen einsetzen, sodass wir dann nicht mehr jedem Interessenten einen Platz garantieren können. Es macht also Sinn, sich jetzt kurzfristig zu kümmern.“
Prüfungen werden seit Dezember 2022 bei der IHK durchgeführt. Der erstmals für diese neue Prüfung berufene Ausschuss wurde speziell dafür geschult. „Viele der Prüferinnen und Prüfer verfügen bereits über langjährige Prüfungserfahrung in anderen Abschlüssen“, so Matzen. „Wichtig ist, dass sich die WEG-Verwalter jetzt kümmern und nicht bis zum Fristablauf warten. Denn wenn dann etwas Unvorhergesehenes passiert, steht man plötzlich ohne die erforderliche Zertifizierung da.“
Die nächsten Prüfungstermine
Die nächste schriftliche Prüfung findet am 17. oder 23. Mai statt, die mündlichen Prüfungen folgen am 31. Mai oder 6. Juni.
Weitere Informationen gibt es bei Nils Matzen, Prüfungskoordinator (Tel. 02131 9268-588, E-Mail: nils.matzen@mittlerer-niederrhein.ihk.de)