Honorar-Finanzanlagenberater

Honorar-Finanzanlagenberater
© Fabio Balbi / Adobe Stock

Honorar-Finanzanlagenberater

Als Honorar-Finanzanlagenberater erbringen Sie gewerbsmäßig Beratungen zu Finanzanlagen, ohne von einem Produktgeber Zuwendungen zu erhalten oder von ihm in sonstiger Weise abhängig zu sein. Eine gleichzeitige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler ist nicht zulässig. Für die Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34h GewO und müssen sich im Vermittlerregister eintragen lassen.

Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen. Hinweise, welche Unterlagen wir dafür im Einzelnen von Ihnen benötigen, finden Sie am Ende der Antragsformulare.

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK“ führen wir in Kooperation mit der IHK Düsseldorf durch. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Internetangebot der IHK Düsseldorf.

Berufshaftpflichtversicherung

Der Honorar-Finanzanlagenberater muss den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Hierbei handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht mit Deckungsbeiträgen von mindestens 1.276.000 Euro pro Schadensfall und mindestens 1.919.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.

Erleichterte Umschreibung der Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler

Wenn Sie bereits im Besitz einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO sind, können Sie die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenvermittler in einem vereinfachten Verfahren erhalten. Neben dem Antrag benötigen wir in diesem Fall nur die Erlaubnisurkunde und einen aktuellen Versicherungsnachweis.

Voraussetzungen

Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.

Folgende aktuelle Unterlagen (nicht älter als 3 Monate) sind dafür erforderlich:

  1. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB (Bürgerbüro)
  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde, Belegart 9 (Bürgerbüro)
  3. Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt des Wohnsitzes)
  4. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online unter www.vollstreckungsportal.de)
  5. Auszug aus dem Insolvenzregister (Amtsgericht des Wohnsitzes)
  6. Versicherungsbestätigung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  7. Sachkundenachweis
    - Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Finanzanlagenvermittlung
      IHK oder
    - Gleichgestellte Berufsqualifikation (§ 4 FinVermV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 Bei einem Antrag als juristische Person gilt folgendes:

Für die juristische Person sind die Nachweise 2 – 6 beizubringen und für den/die Geschäftsführer die Nachweise 1; 2; 3 und 7. Befindet sich die juristische Person in Gründung oder ist gerade erst im Handelsregister eingetragen (maximal 1 Monat), so sind die Nachweise wie folgt zu beantragen: Für die juristische Person Nr. 6. Für den/die gesetzlichen Vertreter: 1; 2; 3; 4; 5 und 7.

Antragsformulare

Für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

 Gebühren

Nach der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein sind mit dem Eingang eines Antrags folgende Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid.

 Antrag

Gebühr

Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater
- im Umfang einer Kategorie


191,00 €

Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater

- nach 6 Monaten


 


74,00 €

Registrierung als Gewerbetreibender

60,00 €

Registrierung von Angestellten

15,00 €

Umschreibung einer Erlaubnis nach § 34 f GewO

25,00 €