Eröffnung eines Beherbergungsbetriebs – Rechtlich sicher starten
Ob charmantes Gästehaus, Boutique-Hotel oder moderne Ferienwohnung – der Einstieg in die Welt der Gastfreundschaft will gut geplant sein. Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Idee zur erfolgreichen Eröffnung. Welche Vorschriften gelten? Welche Formalitäten müssen Sie beachten? Und wie sieht es mit Genehmigungen und Hygienestandards aus?
Inhaltsverzeichnis
1. Gewerbeanmeldung
Wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb eröffnen möchten, müssen Sie diesen grundsätzlich schriftlich beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Erlaubnisfreie Betriebe
Eine Gaststättenerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn:
- Sie Speisen und Getränke ausschließlich an Ihre Hausgäste abgeben (auch alkoholische Getränke)
- Sie gar keine Verpflegung anbieten
In diesen Fällen genügt die Gewerbeanmeldung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wann eine zusätzliche Erlaubnis notwendig ist
Geben Sie Speisen und Getränke auch an externe Gäste ab, also an Personen, die nicht bei Ihnen übernachten, gilt Ihr Betrieb als öffentliche Gaststätte. In diesem Fall benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt „Eröffnung eines Gaststättengewerbes“ (PDF, nicht barrierefrei, 187 KB).
Wichtig
Auch wenn keine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist, gelten weitere gesetzliche Regelungen, z. B.:
- Sperrzeitenregelungen
- Baurecht
- Lebensmittelrecht
- Jugendschutzvorgaben

2. Betriebs- und Zimmerarten
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und weitere Branchenverbände haben verschiedene Betriebs- und Zimmerarten standardisiert. Die Definitionen orientieren sich an der jeweils gültigen DIN-Norm sowie an europäischen und internationalen Standards.
Hinweis: Die Wahl der passenden Betriebs- und Zimmerart ist nicht nur für Ihre Zielgruppe entscheidend, sondern auch für die korrekte Kommunikation in Werbung, Klassifizierung und behördlicher Anmeldung.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einordnung Ihres Konzepts benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
3. Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe
Bei der Eröffnung und dem Betrieb eines Beherbergungsbetriebs sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die folgenden Vorschriften betreffen unter anderem Gewerbeanmeldung, Hygiene, Sicherheit, Meldepflichten sowie Rechte und Pflichten gegenüber Gästen und Behörden.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich gerne an uns oder Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.
4. Wichtige Formalitäten
Auch an diese Punkte sollten Sie unbedingt denken:
5. Versicherungsschutz
Diese Versicherungen sind für Sie relevant:
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Kontakt-
Maren-Corinna Nasemann
Referentin Handel, Gastronomie und Tourismus
-
Valerie de Groot
Beraterin Handel, Gastronomie und Tourismus
Webcode: P184