Gaststättenunterrichtung – Ihr Start in die Gastronomie
Sie möchten eine Gaststätte eröffnen, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden? Dann brauchen Sie eine sogenannte Gaststättenkonzession. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung.
Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung – Hilfe erhalten Sie in unserem Merkblatt zum digitalen Anmeldeverfahren zur Gaststättenunterrichtung (PDF, nicht barrierefrei, 479 KB).
Hinweis
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – gute Deutschkenntnisse Voraussetzung. Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichern Sie, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass Sie die Unterrichtungsinhalte verstehen. Sollten wir bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, können Sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden.
Warum ist die Unterrichtung notwendig?
Wenn Sie alkoholische Getränke servieren möchten – z. B. in einem Restaurant, einer Bar oder einem Imbiss – benötigen Sie laut Gaststättengesetz eine behördliche Genehmigung. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie über die wichtigsten lebensmittelrechtlichen Grundlagen Bescheid wissen. Genau das vermittelt unsere Unterrichtung.
Wer braucht keine Erlaubnis?
Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken, sondern nur alkoholfreie Getränke und Speisen anbieten, ist keine Gaststättenerlaubnis nötig. In diesem Fall genügt eine normale Gewerbeanmeldung. Bitte beachten Sie: Die lebensmittelrechtlichen Vorgaben gelten auch hier.
Inhalte der Unterrichtung
In rund drei Stunden lernen Sie die wichtigsten Vorschriften für den hygienischen und sicheren Umgang mit Lebensmitteln kennen – unter anderem:
- Grundlagen der Lebensmittelhygiene
- HACCP-Konzept und Eigenkontrollen
- Bundesinfektionsschutzgesetz
- Lebensmittelrecht, Fleisch- und Milchrecht
- Vorschriften zum Getränke- und Schankanlagenrecht
- Jugendschutz im Gastronomiebetrieb
Was müssen Sie mitbringen?
- Gute Deutschkenntnisse sind Pflicht – die Unterrichtung findet ausschließlich auf Deutsch statt.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit – Ihre Angaben müssen bei der Anmeldung mit dem Ausweis übereinstimmen.
- Pünktlichkeit ist wichtig: Verspätete Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht mehr zugelassen werden.
Termine und Anmeldung
Die Unterrichtung findet regelmäßig an unseren Standorten in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach statt. Die Teilnahme kostet 80 Euro. Eine vorherige Online-Anmeldung ist verpflichtend:
Jetzt zur Unterrichtung anmelden!
Nächste Termine:
Tag | Datum | Uhrzeit | Ort |
---|---|---|---|
Donnerstag | 28.08.2025 | 9:00–12:15 Uhr | IHK in Neuss |
Donnerstag | 11.09.2025 | 9:00–12:15 Uhr | IHK in Krefeld |
Mittwoch | 08.10.2025 | 9:00–12:15 Uhr | IHK in Neuss |
Mittwoch | 12.11.2025 | 9:00–12:15 Uhr | IHK in Mönchengladbach |
Mittwoch | 17.12.2025 | 9:00–12:15 Uhr | IHK in Neuss |
Unterrichtung in Fremdsprachen
Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit, die Gaststättenunterrichtungen in den folgenden Sprachen zu besuchen:
- Italienisch: in der IHK Düsseldorf
Ansprechpartnerin: Britta Siemers (Tel. 0211 3557 344, siemers(at)duesseldorf.ihk.de - Griechisch: in der Bergischen IHK
Ansprechpartnerin: Sofia Ernst (Tel. 0202 2490 501, s.ernst(at)bergische.ihk.de) - Türkisch: in der IHK Köln
Ansprechpartnerin: Corinna Wasters (Tel. 0221 1640 6860, corinna.wasters(at)koeln.ihk.de) - Chinesisch: in der IHK Köln
Ansprechpartnerin: Corinna Wasters (Tel. 0221 1640 6860, corinna.wasters(at)koeln.ihk.de - Vietnamesisch: in der IHK Dortmund
Ansprechpartnerin: Simone Linauer (Tel. 0231 5417 281, s.linauer(at)dortmund.ihk.de)
Wichtig!
- Nur bei vorheriger Registrierung ist eine Teilnahme an der Unterrichtung möglich.
- Ununterbrochene und aufmerksame Teilnahme ist Pflicht – sonst erhalten Sie keine Bescheinigung.
- Bei Verlust Ihrer Teilnahmebescheinigung können Sie gegen eine Gebühr von 26 Euro eine Zweitschrift beantragen. Den Antrag finden sie unten im Bereich „Zum Download“
- Bei einer Abmeldung gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 4 Wochen vorher: 23 Euro
- Weniger als 4 Wochen: 26 Euro
Zum Download
- Merkblatt zum digitalen Anmeldeverfahren zur Gaststättenunterrichtung (PDF, 479 KB, nicht barrierefrei)
- Gaststättenunterrichtung: Ausnahmeliste (PDF, 23 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: Unterrichtung im Gaststättengewerbe (PDF, 152 KB, nicht barrierefrei)
- Antrag auf Ausstellung von Zweitschriften (PDF, 85 KB, nicht barrierefrei)
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Cigdem Vural
Prüfungskoordinatorin Fortbildung
Webcode: P183