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Gaststättenunterrichtung – Ihr Start in die Gastronomie

Sie möchten eine Gaststätte eröffnen, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden? Dann brauchen Sie eine sogenannte Gaststättenkonzession. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung.

Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung – Hilfe erhalten Sie in unserem Merkblatt zum digitalen Anmeldeverfahren zur Gaststättenunterrichtung (PDF, nicht barrierefrei, 479 KB).

Achtung

Hinweis

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – gute Deutschkenntnisse Voraussetzung. Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichern Sie, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass Sie die Unterrichtungsinhalte verstehen. Sollten wir bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, können Sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden.

Achtung

Warum ist die Unterrichtung notwendig?

Wenn Sie alkoholische Getränke servieren möchten – z. B. in einem Restaurant, einer Bar oder einem Imbiss – benötigen Sie laut Gaststättengesetz eine behördliche Genehmigung. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie über die wichtigsten lebensmittelrechtlichen Grundlagen Bescheid wissen. Genau das vermittelt unsere Unterrichtung.

Wer braucht keine Erlaubnis?

Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken, sondern nur alkoholfreie Getränke und Speisen anbieten, ist keine Gaststättenerlaubnis nötig. In diesem Fall genügt eine normale Gewerbeanmeldung. Bitte beachten Sie: Die lebensmittelrechtlichen Vorgaben gelten auch hier.

Inhalte der Unterrichtung

In rund drei Stunden lernen Sie die wichtigsten Vorschriften für den hygienischen und sicheren Umgang mit Lebensmitteln kennen – unter anderem:

  • Grundlagen der Lebensmittelhygiene
  • HACCP-Konzept und Eigenkontrollen
  • Bundesinfektionsschutzgesetz
  • Lebensmittelrecht, Fleisch- und Milchrecht
  • Vorschriften zum Getränke- und Schankanlagenrecht
  • Jugendschutz im Gastronomiebetrieb

Was müssen Sie mitbringen?

  • Gute Deutschkenntnisse sind Pflicht – die Unterrichtung findet ausschließlich auf Deutsch statt.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit – Ihre Angaben müssen bei der Anmeldung mit dem Ausweis übereinstimmen.
  • Pünktlichkeit ist wichtig: Verspätete Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht mehr zugelassen werden.

Termine und Anmeldung

Die Unterrichtung findet regelmäßig an unseren Standorten in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach statt. Die Teilnahme kostet 80 Euro. Eine vorherige Online-Anmeldung ist verpflichtend:

Jetzt zur Unterrichtung anmelden!

Nächste Termine:

TagDatumUhrzeitOrt
Donnerstag28.08.20259:00–12:15 UhrIHK in Neuss
Donnerstag11.09.20259:00–12:15 UhrIHK in Krefeld
Mittwoch08.10.20259:00–12:15 UhrIHK in Neuss
Mittwoch12.11.20259:00–12:15 UhrIHK in Mönchengladbach
Mittwoch17.12.20259:00–12:15 UhrIHK in Neuss

Unterrichtung in Fremdsprachen

Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit, die Gaststättenunterrichtungen in den folgenden Sprachen zu besuchen:

Hinweis

Wichtig!

  • Nur bei vorheriger Registrierung ist eine Teilnahme an der Unterrichtung möglich. 
  • Ununterbrochene und aufmerksame Teilnahme ist Pflicht – sonst erhalten Sie keine Bescheinigung.
  • Bei Verlust Ihrer Teilnahmebescheinigung können Sie gegen eine Gebühr von 26 Euro eine Zweitschrift beantragen. Den Antrag finden sie unten im Bereich „Zum Download“
  • Bei einer Abmeldung gelten folgende Stornogebühren:
    • Bis 4 Wochen vorher: 23 Euro
    • Weniger als 4 Wochen: 26 Euro
Hinweis

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt

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