Elektromobilität im Unternehmen

Elektromobilität im Unternehmen
© electriceye / Adobe Stock

Egal, ob Einzelhandel, Dienstleister oder Industrie – immer mehr Unternehmen setzen auf Elektromobilität. Da E-Fahrzeuge im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen erzeugen und bei Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen sogar CO2-neutral sind, liegen die ökologischen Vorteile auf der Hand. Fahrverbotszonen oder Einschränkungen in Umweltzonen sind für Elektrofahrzeuge zumeist kein Thema. 

Der oftmals angeführte Kritikpunkt der mangelnden Reichweite spielt angesichts der Tatsache, dass gewerblich eingesetzte PKW in über 90 Prozent der Fälle weniger als 100 Kilometer am Tag zurücklegen, selten eine Rolle. Davon abgesehen befindet sich die Batterietechnik in einem fortschreitenden Entwicklungsprozess, bei dem sowohl die Speicherkapazität als auch die Lebensdauer steigen.

 

Leitfaden Betriebliche Elektromobilität

Der Leitfaden „Betriebliche Elektromobilität“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) widmet sich ausführlich und praxisbezogen dem Thema Elektromobilität 

In drei Kapiteln werden folgende Anwendungsbereiche beleuchtet:

  • Elektromobilität am Unternehmensstandort
  • Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes
  • Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände

Dabei werden jeweils die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzungsmöglichkeiten beschrieben.

 

 

Förderprogramm Emissionsarme Mobilität NRW

Das Land NRW fördert im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität in NRW“ den Auf- und Ausbau der Elektromobilität auf unterschiedliche Weise. Fördermöglichkeiten für Unternehmen gibt es zum Beispiel im Bereich der nicht-öffentlichen und Ladeinfrastruktur. Aber auch Lastenfahrräder können für den gewerblichen Einsatz eine Förderung erhalten.   
 
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht: Emissionsarme Mobilität NRW
 

 

 

Förderung von E-Nutzfahrzeugen (18.09. bis 16.10.2024)

Die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse 3) wird im Rahmen eines aktuellen Förderaufrufes durch das Land NRW gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der Investitionsmehrausgaben beziehungsweise maximal 300.000 Euro je Fahrzeug.
 
Der Antragszeitraum im Rahmen des Förderaufrufs beginnt am 18. September und endet am 16. Oktober. Am 26. September bietet die Bezirksregierung ergänzend ein Webinar zum Förderaufruf an. 
 
Informationen rund um die Förderbedingungen sowie das Antragsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg. Hier können Sie sich auch für das Webinar anmelden:

 

 

Förderung des Bundes für gewerbliches Schnellladen (bis 01.11.2024)

Förderung von „Nicht öffentlich zugänglicher Schnell-Ladeinfrastruktur“
Was wird gefördert?
  • ausschließlich nicht öffentlich zugängliche, fabrikneue Schnellladepunkte
  • der dafür notwendige Netzanschluss
Wer ist antragsberechtigt? 
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Wie hoch ist die Förderung? 
  • Nachschüssige Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten in Höhe von bis zu 40 Prozent bei KMU, bis zu 20 Prozent bei Großunternehmen 

Hinweise zum Förderprogramm sowie zum Antrag finden Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich