Elektromobilität im Unternehmen
Egal, ob Einzelhandel, Dienstleister oder Industrie – immer mehr Unternehmen setzen auf Elektromobilität. Da E-Fahrzeuge im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen erzeugen und bei Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen sogar CO2-neutral sind, liegen die ökologischen Vorteile auf der Hand. Fahrverbotszonen oder Einschränkungen in Umweltzonen sind für Elektrofahrzeuge zumeist kein Thema.
Der oftmals angeführte Kritikpunkt der mangelnden Reichweite spielt angesichts der Tatsache, dass gewerblich eingesetzte PKW in über 90 Prozent der Fälle weniger als 100 Kilometer am Tag zurücklegen, selten eine Rolle. Davon abgesehen befindet sich die Batterietechnik in einem fortschreitenden Entwicklungsprozess, bei dem sowohl die Speicherkapazität als auch die Lebensdauer steigen.
Leitfaden Betriebliche Elektromobilität
Der Leitfaden „Betriebliche Elektromobilität“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) widmet sich ausführlich und praxisbezogen dem Thema Elektromobilität
In drei Kapiteln werden folgende Anwendungsbereiche beleuchtet:
- Elektromobilität am Unternehmensstandort
- Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes
- Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände
Dabei werden jeweils die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzungsmöglichkeiten beschrieben.
Förderprogramm Emissionsarme Mobilität NRW
Förderung von E-Nutzfahrzeugen (18.09. bis 16.10.2024)
Förderung des Bundes für gewerbliches Schnellladen (bis 01.11.2024)
- ausschließlich nicht öffentlich zugängliche, fabrikneue Schnellladepunkte
- der dafür notwendige Netzanschluss
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Nachschüssige Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten in Höhe von bis zu 40 Prozent bei KMU, bis zu 20 Prozent bei Großunternehmen
Hinweise zum Förderprogramm sowie zum Antrag finden Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich.