IHK-Positionspapier „Innerstädtische Mobilität 2030+“
Unsere Städte sollen auch zukünftig lebenswert bleiben und in ihren jeweiligen Funktionen als wirtschaftlich bedeutsame Räume – für Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Produktionsstätten und vieles mehr – gesichert werden. Damit dieser Einklang gelingt, ist es erforderlich, die vielseitigen Mobilitätsbedürfnisse von Personen und Gütern zu definieren und angemessen zu berücksichtigen. Die Sicherung der Erreichbarkeit der Innenstädte gilt dabei auch künftig als Grundvoraussetzung für lebhafte Innenstadtlagen.
Mit dem Positionspapier „Innerstädtische Mobilität 2030+“ setzen wir uns dafür ein, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für die Anforderungen und Bedürfnisse der betrieblichen innerstädtischen Mobilität zu sensibilisieren. Es definiert unter Berücksichtigung der vielfältigen und diversen Strukturen der Innenstädte eine einheitliche Interessenlage hinsichtlich aktueller und künftiger Mobilitätsentwicklungen.
Der inhaltliche Kernbereich des Positionspapiers umfasst zehn Handlungsfelder, in denen Antworten geliefert werden auf die Frage „Wie wird Mobilität stadt- und wirtschaftsverträglich?“
Unter den folgenden zehn Punkten werden verkehrsträger- und verkehrsmittelübergreifend konkrete Handlungsempfehlungen für eine wirtschaftsfreundliche und zukunftsgerichtete innerstädtische Mobilitätsentwicklung gegeben.
- Infrastruktur erneuern und erhalten
- Innovative Pilotprojekte und gute Rahmenbedingungen
- Neue Konzepte für Lieferverkehre
- Dialogplattform Wirtschaftsverkehr einrichten, zentrale Ansprechpartner schaffen
- Sicherung eines effizienten Baustellenmanagements
- Verkehrsfluss verbessern, Pkw-Verkehre steuern
- Betriebliches Mobilitätsmanagement voranbringen
- Umland der Kernstädte besser an das ÖPNV-System anbinden
- Radverkehr besser integrieren
- Zu Fuß schnell und sicher vorankommen
Das Positionspapier wurde am 15.02.2022 von der Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein beschlossen. Eine gemeinsame Positionierung der Industrie- und Handelskammern im Rheinland erfolgt, wenn eine Zustimmung aus allen beteiligten Kammerbezirken vorliegt.