Neuerungen im Gefahrgutrecht 2025

Neuerungen im Gefahrgutrecht 2025
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Zum 1. Januar 2025 ist turnusmäßig das geänderte internationale Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – kurz ADR 2025 – in Kraft getreten. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30. Juni 2025 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit.

Die Anlagen A und B des ADR werden alle zwei Jahre aktualisiert, um neue Erkenntnisse über die Sicherheit, den technischen Fortschritt und neue Produkte zu berücksichtigen. Der Entwurf der ADR-Änderungen umfasst mehr als 80 Seiten. Die Änderungen ergeben sich zum einen aus der 23. überarbeiteten Ausgabe der UN-Modellvorschriften, die einen harmonisierten Rahmen für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter bietet, und zum anderen aus den spezifischen Anforderungen für den Straßenverkehr.

Die bedeutendsten Änderungen, die für Transportunternehmen relevant sind – wie beispielsweise neue Regelungen für Natriumbatterien – wurden vom DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik e.V.) in einem Leitfaden veröffentlicht.

Das Schweizer Bundesamt für Straßen bietet eine kompakte, vierseitige Übersicht zu den Änderungen im ADR 2025. Diese Informationen sind auf der ASTRA-Website abrufbar, zusammen mit der Datei „Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2025“.

Der vollständige Text des ADR 2025 wurde mittlerweile in zwei PDF-Dateien auf der ASTRA-Homepage veröffentlicht und ist ebenfalls zugänglich.