Führerschein bekommt Ablaufdatum

Führerschein bekommt Ablaufdatum
© studio v-zwoelf _AdobeStock

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Am 19.03.2019 ist die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Diese legt nun in § 24a Abs. 2 fest, dass alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine mit Ablauf der sich aus Anlage 8e ergebenden Frist ihre Gültigkeit verlieren und umzutauschen sind. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet. Die Kosten für den Umtausch betragen rund 25 Euro.

Nachfolgend die Orientierungstabelle aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.