BALM-Förderung – Ausbildung von Berufskraftfahrern

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert im Rahmen des Förderprogramms „Ausbildung 2025“ die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Antragsberechtigt sind Unternehmen im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die mindestens ein schweres Nutzfahrzeug (> 3,5 t) besitzen oder halten.
Das Antragsportal für die Ausbildung im Güterkraftverkehr seit dem 08.07.2025 geöffnet. Unternehmen können ab sofort Fördermittel für die Ausbildung von Berufskraftfahrern beantragen.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Beurteilung der Unternehmensgröße stellt das Bundesamt das Merkblatt Förderprogramm Ausbildung zur Verfügung.
Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pro Ausbildungsverhältnis pauschal 50.000 Euro anerkannt. Davon entfallen 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite Ausbildungsjahr und 13.100 Euro auf das dritte Ausbildungsjahr. Diese Pauschalbeträge beinhalten alle förderfähigen Kosten.
Für die Ermittlung der möglichen Zuwendung stellt das Bundesamt eine Berechnungshilfe Ausbildung zur Verfügung.
Bei kürzeren Ausbildungszeiten werden die o. a. Pauschalbeträge anteilig berechnet. Die Pauschalbeträge werden dabei gleichmäßig auf die betroffenen Ausbildungsmonate verteilt.
Frist
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 hat am 8. Juli 2025 begonnen und endet gemäß Richtlinie am 1. September 2025. Das elektronische Antragsportal wird jedoch ggf. vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
Die Formulare, Antragsunterlagen, Förderrichtlinie sowie ein Fragen-und-Antworten-Katalog finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Der Antrag kann ausschließlich auf elektronischen Wege über das eService Portal gestellt werden.
Wichtig: Der Antrag muss zuerst beim Bundesamt für Logistik und Mobilität gestellt werden. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden – andernfalls entfällt der Förderanspruch. Das Bundesamt sichert eine zügige Bearbeitung zu, damit Verträge bis zum 1. August 2025 unterzeichnet werden können.