Förderung der Binnenschifffahrt

Förderung der Binnenschifffahrt
© AdobeStock / familie-eisenlohr.de

Der zweiter Förderaufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ ist bei der GDWS bei ELWIS veröffentlicht.

Die Mittelausstattung beträgt 20 Millionen Euro, davon sind 10 Millionen Euro für Maßnahmen der Güterschifffahrt und ebenfalls 10 Millionen Euro für Maßnahmen der Fahrgastschifffahrt vorgesehen.

Im Rahmen des Förderaufrufs wird Folgendes gefördert:

a) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen.

b) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid oder Zweistoffmotoren. 

c) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen

d) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen.

Die Frist zu Einreichung der Anträge läuft vom 4. Juni bis 31. August 2025.

Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform und vollständig (mit allen zwingend erforderlichen Unterlagen) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unter dem Stichwort „NMB – 2. Förderaufruf“, Am Propsthof 51, 53121 Bonn (Bewilligungsbehörde), fristgerecht (mit Posteingangsstempel) eingegangen sind.

Die gesamte Richtlinie kann unter folgendem Link abgerufen werden: 

ELWIS - ELWIS