Änderungen in der Ausfuhrliste
Am 17. Juli wurde die Ausfuhrliste durch die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung aktualisiert. Diese Liste, die als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geführt wird, bestimmt die nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungs- und Dual-Use-Güter. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet einen unverbindlichen Überblick über die am 23. Juli in Kraft getretenen Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste.
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