Beitragsregelungen
Wie finanziert sich die IHK?
Die Ausgaben der IHK werden durch Gebühren und Entgelte und, soweit diese nicht ausreichen, durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Diese Mitgliedsbeiträge werden jährlich von den gewählten Vertretern aller Wirtschaftsgruppen in der Vollversammlung beschlossen. Das Leistungsangebot der IHK steht – unabhängig von der Höhe des Beitrages – jedem Mitgliedsunternehmen gleichermaßen zur Verfügung.
Die Höhe der Jahresbeiträge entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beitragsregelungen:
Beitragsregelung 2016 – Nachtrag vom 15.12.2016
Beitragsregelung 2014 – Nachtrag vom 16.12.2014
Beitragsregelung 2013 – Änderung vom 30.11.2017
Beitragsregelung 2013 – Nachtrag vom 12.12.2013