Beitragspflicht

Beitragspflicht
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Warum erhebt die IHK Beiträge?

Die IHK-Tätigkeit besteht hauptsächlich in der Vertretung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses und in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, die nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können. Die Kosten hierfür müssen von allen IHK-Zugehörigen durch Beiträge getragen werden.

Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?

Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgesetzt. Das Verfahren der Beitragserhebung ist in der Beitragsordnung geregelt, die ebenfalls von der Vollversammlung beschlossen wird.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Beitrag zur IHK gliedert sich in einen Grund- und Umlagebeitrag. Der Grundbeitrag ist abhängig von der Höhe des Gewerbeertrages und wird dementsprechend gestaffelt. Der Umlagebeitrag beträgt 0,19 Prozent vom Gewerbeertrag. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro gekürzt. Die Staffelung der Grundbeiträge und die Höhe des Umlagehebesatzes wird jährlich in der Wirtschaftssatzung festgesetzt.

Beitragsrechner

Durch die Angabe Ihrer Rechtsform und eines Gewerbeertrages können Sie sich hier. Ihren Beitrag errechnen lassen.

Treffen für IHK-Mitglieder

Sie sind Mitglied der IHK Mittlerer Niederrhein und fragen sich, was wir für Sie tun können? Dann kommen Sie zu unserer Informations- und Netzwerkveranstaltung "IHK First Date".