Das Chemikalienrecht in zehn Minuten
In vielfältiger Form haben Unternehmen mit chemischen Stoffen und Gemischen zu tun. Das Chemikalienrecht basiert überwiegend auf europäischem Recht. Zentral sind dabei die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung. Es bestehen außerdem weitere Regelungen für spezielle Anwendungsbereiche (z.B. Kosmetikprodukte, Biozide, Pflanzenschutzmittel). Deutsche Regelungen finden sich im Chemikaliengesetz und einigen Rechtsverordnungen, z.B. in der Chemikalienverbotsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung.
Wenn Unternehmen Stoffe und Gemische herstellen, verwenden, importieren oder damit handeln, sind sie an die Vorschriften und Anforderungen des Chemikalienrechts gebunden. Das angehängte Merkblatt soll einen ersten Eindruck über die wesentlichen Regelungen im Chemikalienrecht vermitteln. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Pflichten nach der REACH-Verordnung geworfen.