IHK-Leitfaden zum Abfallrecht für Unternehmen

IHK-Leitfaden zum Abfallrecht für Unternehmen
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Was bedeutet „Inverkehrbringen“? Wer ist ein „Hersteller“ im Sinne der Gesetze und was muss dieser beachten? Was fällt unter „Einwegkunststoffprodukte“ oder „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“? 

Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt auf Batterien, Elektrogeräten und Einwegkunststoffprodukten, aber auch Unternehmen, die ihre Produkte in Verpackungen verkaufen, haben eine Vielzahl abfallrechtlicher Vorgaben zu beachten. Sie müssen sich beispielsweise registrieren und die in Umlauf gebrachten Mengen regelmäßig melden. Die zunehmenden Regularien erschweren es, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. 

Mit dem digitalen IHK-Leitfaden „Abfall – worauf Unternehmen achten müssen“ möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Begriffe und Pflichten für Hersteller, Importeure und Vertreiber aus den folgenden vier Gesetzen geben:

  1. Batteriegesetz
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  3. Einwegkunststofffondsgesetz
  4. Verpackungsgesetz

Der Leitfaden steht Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.