Mehr als nur Klimaschutz

Mehr als nur Klimaschutz
© IHK Mittlerer Niederrhein

Nachhaltigkeit ist schon länger ein Trend, der sich bei vielen Unternehmen in der Strategie oder der Gestaltung von Produkten widerspiegelt. Nachhaltig handelnde Unternehmen schützen auch das Klima. Das Thema Klimaschutz ist jedoch nur eines von vielen Aspekten im Bereich der Nachhaltigkeit.

Unter dem Begriff der Nachhaltigkeit versteht man den Dreiklang aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten rund um ein Unternehmen. Diese drei Komponenten sind gleichrangig anzusehen und bedingen sich gegenseitig. Die ökologische Säule steht dafür, Ressourcen wie Wasser und Rohstoffe zu schonen und sie möglichst lange zu nutzen. Die zweite Säule steht für die soziale Nachhaltigkeit. Sie besagt, dass Unternehmen durch ihr Wirken eine Verbesserung der Lebensqualität erzielen sollen. Hierzu zählt beispielsweise ein guter Arbeitsschutz oder eine faire Bezahlung der Mitarbeitenden. Bei der dritten Säule tritt die ökonomische Nachhaltigkeit in den Vordergrund. Dabei sollen Unternehmen sinnvolle und bedarfsorientierte Produkte entwerfen und Innovationen vorantreiben.

Wichtige Abkürzungen

Im Bereich der Nachhaltigkeit existieren viele Abkürzungen. Die wichtigsten sollten Sie kennen.

CSR = Corporate Social Responsibility
CSR bezeichnet den spezifischen Beitrag, den Unternehmen zum nachhaltigen Wirtschaften leisten.

ESG = Environment, Social and Governance
Freiwilliger Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

SRI = Socially Responsible Investing
Gesellschaftlich verantwortliche Kapitalanlagen

SDGs = Sustainable Development Goals
Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN)

Rechtliche Grundlagen

Die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen wird auf europäischer Ebene, beispielsweise durch den Green Deal, immer weiter in den Fokus gerückt. Das Ziel der EU ist dabei, die Nachhaltigkeit der Unternehmen messbar zu machen und transparenter zu erfassen. Zukünftig sollen nur noch nachhaltige Geschäftsmodelle oder nachhaltig produzierte Gegenstände am Markt verfügbar sein.

Die EU verfolgt das Ziel, dass Unternehmen sich im Rahmen einer umfangreichen Analyse mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Sie sollen dabei eine Strategie erstellen, welche die Chancen und Risiken beim Thema Nachhaltigkeitsziele mittels Kennzahlen messbar macht. So soll auch ein Standard für Unternehmen bei der nicht-finanziellen Berichterstattung geschaffen werden. Stakeholdern sollen darüber verlässliche und vergleichbare Informationen bereitgestellt werden.

Im Rahmen der bisher bestehenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) sind bisher nur wenige Unternehmen von den Berichtspflichten betroffen. Umgesetzt wird die Richtlinie in Deutschland über das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die EU-Kommission hat jedoch bereits eine Vorlage für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Sie beinhaltet eine Ausweitung der betroffenen Unternehmen, aber auch eine bessere Standardisierung der Berichte, um sie vergleichbarer zu machen.

CSRD-Richtlinie

Nach den aktuellen Vorgaben sind von der CSR-RUG kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen betroffen, die im Jahresdurchschnitt mindestens 500 Mitarbeitende haben. Für den Bericht werden fünf Aspekte vorgegeben, zu denen berichtet werden muss. Hierzu gehören Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Zukünftig werden (voraussichtlich ab dem Jahr 2025) durch die Änderung der CSR-RUG alle großen Unternehmen von den Nachhaltigkeitsberichtspflichten eingeschlossen, die mehr als 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt haben, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung. Die weiteren Schwellen für große Unternehmen liegen bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro. Zwei dieser drei Größenmerkmale müssen überschritten werden.

Auch der Umfang der Berichtspflichten wird in dem Entwurf der EU-Richtlinie deutlich ausgeweitet. Eine Vorgabe für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen ist dabei zukünftig die „doppelte Wesentlichkeit“. Unternehmen müssen demnach angeben, wie die Nachhaltigkeitsziele das Unternehmen beeinflussen, aber auch, welche Auswirkungen von dem Unternehmen auf die Nachhaltigkeitsziele bestehen.

Zu berichtende Informationen

Ähnlich wie in der bereits geltenden CSRD sind zukünftig innerhalb der Berichte Angaben erforderlich, die man für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit braucht.

Dies beinhaltet beispielsweise eine Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie, wie das Geschäftsmodell mit den Pariser Klimazielen vereinbar ist. Hierbei soll unter anderem auf die Chancen und Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen eingegangen werden. Neben den Zielen des Unternehmens im kurz-, mittel-, und langfristigen Zeithorizont müssen dann auch die Fortschritte bei der Zielerreichung und die Verfahren zur Informationsermittlung in dem Bericht dargestellt werden.

Die EU hat zudem auch Entwürfe für die Berichtsstandards veröffentlicht. Hierbei werden in 17 Kategorien aus den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Governance Anforderungen vorgegeben, zu denen berichtet werden muss. Innerhalb der Berichtsinhalte im Bereich Umwelt wird so beispielsweise auch gefordert, eine CO2-Bilanz des Unternehmens zu veröffentlichen und eine Strategie zur Klimaneutralität zu erarbeiten.

Die aktuellen Entwürfe der Berichtsstandards nach der CSR-Richtlinie sind hier einzusehen: https://efrag.org/lab3?AspxAutoDetectCookieSupport=1#subtitle6

Auswirkungen auf kleinere Unternehmen

Neben dem Wirken des eigenen Unternehmens soll in den Nachhaltigkeitsberichten zukünftig auch auf die Wertschöpfungskette eingegangen werden. Es wird daher damit gerechnet, dass auch kleinere Unternehmen zukünftig mit Nachhaltigkeitsanforderungen von größeren Unternehmen entlang der Lieferkette konfrontiert werden. So könnten sie beispielsweise dazu verpflichtet werden, Kennzahlen zur CO2-Bilanz der Produkte offenzulegen.

Darüber hinaus ist in dem Entwurf der CSR-Richtlinie bereits vorgesehen, dass ab 2026 auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen, von den Berichtspflichten eingeschlossen werden sollen.

Umsetzung der Berichtspflichten

Um den Anforderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nachzukommen, können Unternehmen diverse Hilfsmittel oder Tools nutzen. Standards sollen Unternehmen helfen, auf die richtigen Dinge einzugehen, sodass über alle wesentlichen Themen der Corporate-Social-Responsibility-Aktivitäten berichtet wird. Die bekanntesten sind zum einen der international genutzte Standard der Global Reporting Initiative (GRI) oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Beide werden aktuell weiterentwickelt, um auch die neuen Anforderungen abbilden zu können.

Beim DNK können auch Berichte von anderen Betrieben eingesehen werden, um Unternehmen, die sich neu mit dem Thema beschäftigen müssen, Einblicke aus der Praxis zu gewähren. Zudem ist beim DNK die Überprüfung auf formale Vollständigkeit und Plausibilität durch Mitarbeitende vorgesehen.

Eine wichtige Grundlage, um die geforderten Angaben in den Berichten eintragen zu können, ist, dass im Vorfeld eine solide Datengrundlage geschaffen wird. Dieser Prozess kann aufwändig sein, weswegen es empfehlenswert für Unternehmen ist, sich bereits frühzeitig mit den Fragestellungen rund um die Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Einen erster Ansatz, um sich dem Thema zu nähern, bietet beispielsweise der CSR-Schnell-Check für Unternehmen. In dem Check erfahren Betriebe, wie nachhaltig sie aktuell aufgestellt sind, und bekommen so Input für mögliche offene Themenfelder.