Brexit: Änderungen der umsatzsteuerlichen Regelungen

Brexit: Änderungen der umsatzsteuerlichen Regelungen
© peterschreiber.media / Adobe Stock

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31.12.2020 ändern sich auch die umsatzsteuerlichen Regelungen. Das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2020 der Finanzverwaltung weist auf die Änderungen hin. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Der Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien und Nordirland unterliegt seit dem 01.01.2021 den geltenden Vorschriften der Umsatzsteuer für das Drittlandsgebiet.
  • Auch der Warenverkehr nach Großbritannien unterliegt seit dem 01.01.2021 den geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen für das Drittlandsgebiet.
  • Dem gegenüber gelten im Warenverkehr mit Nordirland die umsatzsteuerlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handel fort. Hintergrund ist das "Protokoll zu Irland/Nordirland" in dem im Austrittsabkommen ein besonderer Status für Nordirland vereinbart wurde.
  • Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Nordirland findet das Präfix "XI" Anwendung.
  • Waren, die von einem Mitgliedsstaat nach Großbritannien geliefert werden und deren Transport vor 01.01.2021 begonnen und nach dem 31.12.2020 beendet wurden, werden wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Es ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des britischen Unternehmens mit dem Präfix "GB" zu verwenden. Darüber hinaus sind die weiteren Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen zu beachten.
  • Lieferungen eines britischen Unternehmens werden unter den vorgenannten Bedingungen als innergemeinschaftlicher Erwerb betrachtet. Auf die Umsatzbesteuerung des Erwerbs wird jedoch verzichtet, wenn der Unternehmer die Besteuerung der Einfuhr nachweist

Weiter weist das BMF-Schreiben auf die folgenden Sachverhalte Punkte hin:

  • Behandlung von sonstigen Leistungen (Dauerleistungen)
  • Kleine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop/VAT on eServices)
  • Vorsteuer-Vergütungsverfahren
  • Bestätigungsverfahren nach §18e UStG
  • Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet
  • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
  • Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses