VAE: Beglaubigung von Handelsrechnungen über eDAS

VAE: Beglaubigung von Handelsrechnungen über eDAS
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Laut Mitteilung CN 11/2022 müssen Handelsrechnungen für Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigt werden. Die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) ist anschließend verpflichtend in der Importzollanmeldung anzugeben. Betroffen sind Warenlieferungen, deren Warenwert 10.000 AED (ca. 2.500 EUR) übersteigt. 

Die verpflichtende eDAS-Beglaubigung ist nach derzeitigen Informationen vom 1. Februar 2023 auf den 1. März 2023 verschoben worden.

Hintergrund

Bereits in der Vergangenheit haben Unternehmen beziehungsweise deren Dienstleister (z. B. Clearing Agents) für die elektronische Beglaubigung („attestation“) zunächst einen Account auf der MOFAIC-Website benötigt. 

Das Prozedere sah vor, dass die zu beglaubigenden Dokumente in einem ersten Schritt zunächst zentral über die MOFAIC-Website zur Beglaubigung angemeldet und bezahlt werden konnten. Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung konnten die Dokumente anschließend in einem zweiten Schritt dezentral in den Vertretungen der VAE (Botschaft, Konsulate) vorgelegt und dort formal per Stempel beglaubigt (legalisiert) werden.

Empfehlung

Die eDAS-Anwendung zur elektronischen Bescheinigung von Handelsrechnungen ist primär durch die Importeure oder deren Dienstleister in den VAE zu nutzen. Deutsche Exporteure können aber auch die von ihnen ausgestellten Handelsrechnungen direkt über eDAS elektronisch bescheinigen lassen, bevor die Sendung in den VAE eintrifft.

Nach den bislang vorliegenden Informationen entfällt für Handelsrechnungen somit der Gang zur VAE-Botschaft in Deutschland zwecks Legalisierung. Eine Information über die Notwendigkeit einer elektronischen Beglaubigung von Ursprungszeugnissen mittels eDAS beim MOFAIC liegt derzeit nicht vor.

Für eine reibungslose Zollabwicklung erfragen Sie bitte bei Ihren Kunden, ob eine Legalisierung von Ursprungszeugnissen erforderlich ist.

Nutzung eDAS-Anwendung für Exporteure:

Für die elektronische Bescheinigung mittels eDAS gilt eine einheitliche Gebühr von 150 AED für alle Sendungen mit einem Warenwert von 10.000 AED oder mehr, unabhängig vom genauen Warenwert. Rechnungen mit einem Warenwert von weniger als 10.000 AED benötigen keine eDAS-Bescheinigung.

Deutsche Exporteure können ihre ausgestellten Handelsrechnungen direkt über eDAS elektronisch bescheinigen lassen, bevor die Sendung in den VAE eintrifft. Die erzeugte eDAS-Referenznummer ist für einen automatisierten Abgleich in der Einfuhrzollanmeldung anzugeben.

  • Erstellen eines Accounts auf der MOFAIC-Website
  • Hochladen der Handelsrechnung: 
    Die Handelsrechnung ist als Scan zur elektronischen eDAS-Bescheinigung hochzuladen. Eine Bescheinigung der Handelsrechnung von der IHK oder einer anderen Stelle in Deutschland, wie das Konsulat/der Botschaft der VAE, ist nicht notwendig. 
    Sollte Ihre Handelsrechnung von einer IHK bestätigt sein, wählen Sie die Option „others“ aus, um den eDAS-Prozess abschließen zu können, da bislang nur wenige deutsche Industrie- und Handelskammern angezeigt werden.
  • Elektronische Beglaubigung der Handelsrechnung in der eDAS-Anwendung
  • Erzeugung einer eDAS-Referenznummer:
    Die eDAS-Referenznummer wird erst mit Abschluss des Bezahlvorgangs erzeugt.