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Exportkontrolle: Rechtlich sicher ausführen

Nach dem Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz des freien und unbeschränkten Außenhandels. In einigen Fällen ist der Export jedoch aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen genehmigungspflichtig oder sogar verboten. Beschränkungen bestehen vor allem bei Waffen, Munition, Rüstungsgütern und Gütern, die zu zivilen aber auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können (sog. „Dual-Use-Güter“).