Exportkontrolle: Anpassung der Güterlisten
Die EU-Kommission hat die Aktualisierung der Güterlisten (u. a. Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf den Weg gebracht. Die entsprechende Delegierte Verordnung wird voraussichtlich im Dezember 2019 in Kraft treten.
Die Güterlisten der EG-Dual-Use-Verordnung enthalten Güter, die wegen ihrer technischen Beschaffenheit sowohl zivil als auch militärisch verwendbar sind. Solche Güter unterliegen beim Export in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), also in sogenannte Drittstaaten, einer vorherigen Genehmigungspflicht. Technische Entwicklungen führen dazu, dass diese Güterlisten regelmäßig (in der Regel einmal im Jahr) angepasst werden müssen. Die damit verbundenen Änderungen führen entweder zu neuen Genehmigungspflichten oder zum Wegfall bisheriger Genehmigungspflichten.
Weitere Informationen über die Güterlisten, insbesondere über die Vorabfassungen der betroffenen EU-Verordnungen, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das als Genehmigungsbehörde für dieses Thema zuständig ist.