Exportkontrolle: Anpassung der Güterlisten

Die EU-Kommission hat am 15. September 2023 mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2616 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung zur Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu formuliert. Diese Delegierte Verordnung trat am 16. Dezember 2023 in Kraft.
Die Güterlisten der EG-Dual-Use-Verordnung enthalten Güter, die wegen ihrer technischen Beschaffenheit sowohl zivil als auch militärisch verwendbar sind. Solche Güter unterliegen beim Export in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), also in sogenannte Drittstaaten, einer vorherigen Genehmigungspflicht. Technische Entwicklungen führen dazu, dass diese Güterlisten regelmäßig (in der Regel einmal im Jahr) angepasst werden müssen. Die damit verbundenen Änderungen führen entweder zu neuen Genehmigungspflichten oder zum Wegfall bisheriger Genehmigungspflichten.
Weitere Informationen über die Güterlisten, insbesondere über die Vorabfassungen der betroffenen EU-Verordnungen, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das als Genehmigungsbehörde für dieses Thema zuständig ist.