Ägypten: Vorabregistrierung auch von Luftfrachtsendungen
Die Testphase für die Vorab-Registrierung im Advanced Cargo Information System (ACI-System) wird verlängert. Somit wird die verpflichtende Vorab-Registrierung von Luftfrachtsendungen nach Ägypten vom 1. Januar 2023 bis auf Weiteres erneut verschoben. Damit gewährt das Ministerium allen am Handel beteiligten Parteien mehr Zeit für Schulungen und die Implementierung des neuen Systems.
Ziel von Advanced Cargo Information (ACI)
ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal "Nafeza” (zu Deutsch “Fenster”) zu bündeln und zu verifizieren. Dafür müssen die Einfuhrdokumente vor Warenankunft in Ägypten eingereicht werden. Die probeweise Einführung (Pilotphase) des Advanced Cargo Information Systems für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen startete am 1. April 2021.
Ablauf - wer macht was?
Das System verpflichtet den Importeur oder seinen Agenten, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade „Nafeza“ zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.
Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
- Nafeza - National Single Window System for Foreign Trade
- CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)
- (Deutscher) Exporteur: erstmalige Registrierung bei CargoX.
- Ägyptische Importeur oder Agent:
- Registrierung der ägyptischen Unternehmensdaten
Benötigte Daten des Exporteurs:
- Unternehmensinformationen: Exportland, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsname, Art, Adresse, Email-Adresse
- Versandinformationen zur geplanten Warensendung: Registrierungsnummer des Exporteurs, Code des Exportlandes, Code des Exporthafens, Warendaten, Zolltarifnummer, Rechnungsdaten eintragen - Das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID).
- Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft. Beide Parteien erhalten die ACID.
- Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
Hinweis: Im Ursprungszeugnis kommt die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen). - Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
Bitte beachten Sie:
Bei Luftfracht muss die ACID-Nummer spätestens acht Stunden vor Start des Flugzeugs beantragt werden. Bei Seefrachtlieferungen müssen alle elektronischen Dokumente spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes in Ägypten eingereicht worden sein. Nafeza generiert daraufhin eine ACID-Nummer.
Registrierung des Exporteurs
Der Exporteur nutzt dafür die online Anmeldung auf der Dienstleister-Plattform CargoX und muss sich per Umsatzsteuer-Identnummer (USt-Id) verifizieren. Liegt keine USt-Id vor oder wird diese als Fehler erkannt, ist eine Bescheinigung des Finanzamtes zu beantragen. Dies dient dem Nachweis der Eintragung als steuerpflichtiger Unternehmer und ist in CargoX hochzuladen. Für Exporteure ist die Registrierung kostenlos. Für die Verifizierung fallen 15 USD an.
Nach erfolgreicher Verifizierung des Benutzerkontos steht ein sogenannter Blockchain-Key (ähnlich Digitale Signatur) für den User zur Anforderung bereit. Dieser wird notwendig für die Übermittlung der relevanten Versanddokumente. Informationen zu den einzelnen Schritten der Registrierung und der Funktionsweise werden in einem UserManual zur Verfügung gestellt.
Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei der Registrierung auf CargoX
Der slowenische Dienstleister CargoX übermittelt die von deutschen Exporteuren hochgeladenen Exportdokumente bzw. die darin enthaltenen Daten in verschlüsselter Form (Blockchain) nach Ägypten. Dafür muss sich das deutsche Unternehmen zunächst auf CargoX registrieren und anschließend Krediteinheiten erwerben, um die Verschlüsselung und Übermittlung der Dokumente und Daten zu bezahlen.
Somit erwirbt das deutsche Unternehmen Leistungen aus einem anderen EU-Staat (CargoX mit Sitz in Slowenien). Hierfür sieht das EU-Umsatzsteuerrecht vor, dass der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Leistungen bei B2B-Geschäften dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Art. 44 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG). Um diese Leistung umsatzsteuerfrei als Rechnung unter der Reverse-Charge-Regelung von CargoX zu erhalten (Leistungsort Deutschland), muss das deutsche Unternehmen aktiv gegenüber CargoX die USt-IdNr. mitteilen.
Wie und wo genau, beschreibt ein Video auf der CargoX-Webseite.
Achtung: Wird die USt-IdNr. nicht bei der Registrierung angegeben, so erhält der deutsche Leistungsempfänger von CargoX zwar eine Rechnung, in der die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Diese darf aber nicht als Vorsteuer zum Ansatz gebracht werden.
Dokumente und Kosten CargoX
Nach Erhalt der ACID-Nummer kann der Exporteur die mit der ACID-Nummer versehenen Dokumente in CargoX hochladen. Um eine ACI-Datei für eine Warensendung anzulegen, sind in den meisten Fällen folgende Dokumente notwendig:
- Handelsrechnung
- Packliste
- Kopie des Bill of Lading
- Ursprungszeugnis
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, sofern möglich
Je nach Warenart können weitere Dokumente, wie Gesundheitszeugnisse oder Materialsicherheitsdatenblätter benötigt werden.
Für die Weiterleitung der Dokumente per Cargo X ist ein Guthabenpaket (CargoX Units) zu erwerben. Eine Sendung mit ACID-Nummer kostet 150 USD. Außerdem fällt für jedes hochgeladene Dokument eine Gebühr in Höhe von 3 USD an, insgesamt jedoch maximal 15 USD.
Die erste Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nach Erstkauf und Verifizierung des Unternehmens ist die Zahlung mit Kreditkarten möglich. Der Benutzer kann die Anzahl der Einheiten bestimmen, die er kaufen möchte. CargoX hat ab 14. Oktober 2021 ein Minimum von 25 Einheiten bis 25 USD für Kreditkartenzahlungen festgelegt.
Bitte beachten Sie: Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt. Ursprungszeugnis und EUR.1 müssen die Daten ebenfalls enthalten.
Angaben in Dokumenten
Auf den Dokumenten wie Handelsrechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend. Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist – anders als ursprünglich vorgesehen – freiwillig. Zudem wurde die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Folgende Daten müssen in den vom Exporteur bereitgestellten Verschiffungsdokumenten und damit auch im IHK-Ursprungszeugnis, der Handelsrechnung oder EUR.1 enthalten sein:
- Feld "Bemerkungen" im IHK-Ursprungszeugnis oder Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: Advanced Cargo Identification Number (ACID) der jeweiligen Sendung
- Handelsrechnung:
- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code: DE
Relevante Versanddokumente müssen vom Exporteur verpflichtend über den von „Nafeza“ zertifizierten Blockchain-Dienstleister CargoX hochgeladen werden. Diese Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
Angabe der 10-stelligen ägyptischen Warentarifnummer
Die Anforderung des CargoX-Systems, die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben, stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem. Eigene Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warentarifnummer.
Die Integration der Warentarifnummer des Empfangsstaates in die Rechnung oder andere Handelspapiere ist oft rein technisch nicht umsetzbar. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, ist die Access2Markets-Datenbank der EU.
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.
Kontakt bei der AHK Ägypten
Weitere Informationen erteilt die Deutsch-Arabische Industrie und Handelskammer (AHK) in Kairo:
Frau May Khattab
Industrial Working Groups Project Manager
Telefon: (+202) 3333 8461
E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com
Herr Ahmed Hisham
Industrial Working Group Project Manager
Tel.: (+202) 3333 8450
Email: ahmed.hisham@Ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com