Lieferkettengesetz (LkSG): Quellen, Tools, Portale
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), so der offizielle Name des Gesetzes wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet und am 22. Juli 2021 offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Januar 2023. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihrer Verantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Zum Start des Gesetzes betrifft es Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 auch solche mit mehr als 1.000 Angestellten. Auch auf die Lieferanten der unmittelbar betroffenen Firmen werden Anforderungen zukommen.
Quellen: Wo gibt es Informationen über die Inhalte, Pflichten und Auswirkungen des Gesetzes?
- Übersicht über die Entwicklung des deutschen LkSG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Offizieller Text des LkSG via Bundesanzeiger Verlag
- Englischsprachige Version des LkSG via BMAS
- Tipp: Artikel der IHK Düsseldorf „Das Lieferkettengesetz – worauf unmittelbar betroffene Unternehmen achten sollten“
- Tipp: Kurz-Analyse der Betroffenheit von Lieferanten durch das LkSG der IHK Rhein-Neckar
- Vorhaben eines europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2021 mit Empfehlungen an die Kommission
- Erklärvideo des BMZ zum Lieferkettengesetz
Tools & Portale: Welche Informations- und Beratungsinstrumente existieren?
- Digitales Informationsportal „KMU-Kompass“ des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung
- Kostenloser Informations- und Beratungsservice des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung
- Online-Tool „CSR Risiko-Check“ zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen
- Online-Tool “Human Rights Capacity Diagnostic” zur Selbsteinschätzung der Managementkapazitäten eines Unternehmens
- Internetportal „Due Dilligence Ready!” der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Lieferkette für Mineralien und Metalle
- Leitfaden „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ des Deutschen Global Compact Netzwerkes
- Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Sorgfaltspflichten in Lieferkette
- Studie "Mit Verantwortung zum Erfolg - Praktische Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in 10 Unternehmen"
- Weitere Leitfäden in der Bibliothek des Deutschen Global Compact Netzwerks
- Fragen und Antworten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Fragen und Antworten des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte (z.B. welche Unternehmen und welche Bereiche der Lieferkette betroffen sind, etc.)
- Fragen und Antworten auf dem CSR-Portal der Bundesregierung
- „Verhaltenskodex für nachhaltige Lieferketten in China“ der Deutschen Handelskammer in China (AHK Greater China) als Vorlage für deutsche Unternehmen mit konkreten Handlungsanweisungen
- Informationen zu Umwelt- und Sozialsiegeln
Stand: Januar 2022
Zertifikatslehrgang der IHK Mittlerer Niederrhein
Das 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen - direkt oder indirekt - ihre negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu kennen, zu bewerten und in ihre Geschäftsentscheidungen, Kundenbeziehungen und Einkaufsprozesse einzubeziehen. Dies betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen.
Um diesen Anforderungen praktisch zu begegnen, haben die IHKs Mittlerer Niederrhein, Düsseldorf und Potsdam gemeinsam mit dem „Business Scout for Development Programm“ einen innovativen IHK-Zertifikatslehrgang für Unternehmen aus den Bereichen Einkauf, Produkt-/ Unternehmensentwicklung, Nachhaltigkeit/CSR, Geschäftsführung entwickelt.
Der Pilotlehrgang endete erfolgreich im März 2022 und wurde in Berlin mit dem „Deutschen Award für Nachhaltigkeitsprojekte 2022“ in der Kategorie „Dienstleistung – Beratung / Schulung“ ausgezeichnet.
Wir freuen uns, Ihnen ab September 2023 erneut den "Online-Zertifikatslehrgang: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (IHK)" anbieten zu können.