Lieferkettengesetz (LkSG): Quellen, Tools, Portale

Lieferkettengesetz (LkSG): Quellen, Tools, Portale
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), so der offizielle Name des Gesetzes wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet und am 22. Juli 2021 offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Januar 2023. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihrer Verantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Zum Start des Gesetzes betrifft es Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 auch solche mit mehr als 1.000 Angestellten. Auch auf die Lieferanten der unmittelbar betroffenen Firmen werden Anforderungen zukommen.

Quellen: Wo gibt es Informationen über die Inhalte, Pflichten und Auswirkungen des Gesetzes?

Tools & Portale: Welche Informations- und Beratungsinstrumente existieren?

Stand: Januar 2022

Zertifikatslehrgang der IHK Mittlerer Niederrhein

Das 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen - direkt oder indirekt - ihre negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu kennen, zu bewerten und in ihre Geschäftsentscheidungen, Kundenbeziehungen und Einkaufsprozesse einzubeziehen. Dies betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen.

Um diesen Anforderungen praktisch zu begegnen, haben die IHKs Mittlerer Niederrhein, Düsseldorf und Potsdam gemeinsam mit dem „Business Scout for Development Programm“ einen innovativen IHK-Zertifikatslehrgang für Unternehmen aus den Bereichen Einkauf, Produkt-/ Unternehmensentwicklung, Nachhaltigkeit/CSR, Geschäftsführung entwickelt.

Der Pilotlehrgang endete erfolgreich im März 2022 und wurde in Berlin mit dem „Deutschen Award für Nachhaltigkeitsprojekte 2022“ in der Kategorie „Dienstleistung – Beratung / Schulung“ ausgezeichnet.

Wir freuen uns, Ihnen ab September 2023 erneut den "Online-Zertifikatslehrgang: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (IHK)" anbieten zu können.