Ehrenamt
Hier gibt es kurz zusammengefasst die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Ehrenamt bei der IHK Mittlerer Niederrhein.
Welche Möglichkeiten gibt es, sich bei der IHK ehrenamtlich zu engagieren und wie viele Menschen tun dies?
4.695 Menschen (Stand: 2022) engagieren sich ehrenamtlich bei der IHK Mittlerer Niederrhein. In den Prüfungsausschüssen des Bereichs Innovation, Bildung und Fachkräfte engagieren sich 2.029 Menschen. Damit leisten diese Menschen neben ihrer beruflichen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land.
Ehrenamtliches Engagement fließt zudem in vielfältiger Form in IHK-Gremien, Ausschüsse und Arbeitskreise ein. Es steht allen IHK-Mitgliedern frei, sich auch außerhalb der Vollversammlung in Ausschüssen und Gremien zu engagieren. Auf diese Weise können sich die Mitgliedsunternehmen auch in spezielle Themen einer Teilregion (Regionalausschüsse) oder Branche (z.B. Ausschuss für Gesundheitswesen) einbringen. Diese Möglichkeit ist als Chance zu verstehen, eigene Angelegenheiten interessengerecht aus unternehmerischer Perspektive zielführend zu regeln, statt hoheitliche Entscheidungen als gegeben hinzunehmen.
Gemeinsam mit den 124 in der IHK beschäftigen FTE (Full Time Equivalent) prägen die ehrenamtlich Engagierten durch ihr Handeln das Bild der IHK nach innen und außen. Die ehrenamtliche IHK-Arbeit der Unternehmer beeinflusst in hohem Maße die Akzeptanz in Politik, Verwaltung und bei den Mitgliedsunternehmen und damit auch den Erfolg der IHK.
In den Gremien, die zur Meinungsbildung der IHK beitragen, also im Präsidium, der Vollversammlung und in den Ausschüssen arbeiten die Mitglieder ehrenamtlich und unentgeltlich. Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder werden nicht gezahlt.
Bei Ausschüssen im Bereich des Prüfungswesens erhalten die Prüfer/Prüferinnen eine Kostenerstattung. Sie beträgt zurzeit sieben Euro pro Stunde.
Eine Übersicht über die verschiedenen Gremien, Ausschüsse und Arbeitskreise ist hier.
Was macht die IHK-Vollversammlung und wie setzt sie sich zusammen?
Die Vollversammlung entscheidet über die Arbeit der IHK. Eine der Kernaufgaben der Vollversammlung ist es, die wirtschaftspolitischen Grundsatzpositionen der Wirtschaft am Mittleren Niederrhein festzulegen. Auf dieser Basis formuliert die IHK dann im Alltagsgeschäft Stellungnahmen und Vorschläge. Die IHK-Vollversammlung entscheidet über die Wirtschaftssatzung und den Wirtschaftsplan und legt damit die Höhe von Grundbeitrag und Umlage fest. Sie prüft den Jahresabschluss und entlastet die Geschäftsführung.
Parlament der Wirtschaft entscheidet
Die Vollversammlung ist „das Parlament“ der regionalen Wirtschaft. Alle fünf Jahre sind die Mitglieder der IHK aufgerufen, ihre Vertreter zu wählen. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen eine Stimme – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein hat 70 Unternehmensvertreterinnen und Vertreter, davon 18 Frauen und 52 Männer.
Wahlgruppen beteiligen alle Branchen
Damit die Vollversammlung die regionale Wirtschaft widerspiegeln kann, werden für die Wahl Gruppen gebildet, z.B. für Industrie, Handel, Dienstleistungen und Verkehr. Entsprechend dem wirtschaftlichen Gewicht in der Region wird dann auch die Zahl der Sitze in der Vollversammlung festgelegt. Die Details regelt die jeweils von der Vollversammlung verabschiedete Wahlordnung. Die Sitzanzahl pro Wahlgruppe richtet sich dabei insbesondere nach der Anzahl der Mitgliedsunternehmen in der jeweiligen Branche sowie nach dem entsprechenden Gewerbeertrag der Wahlgruppe bzw. des Wirtschaftszweigs.
Kooptation als Mittel des Ausgleichs
Immer wieder hinterfragt wird die Möglichkeit der Kooptation von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen in die Vollversammlung. Eine Kooptation bedeutet, dass die gewählten Mitglieder der Vollversammlung ihrerseits weitere Mitglieder hinzuwählen, die nicht im Rahmen der Vollversammlungswahl gewählt wurden. Ziel ist es hierbei, vor allen Dingen die regionale Wirtschaftsstruktur auch dann abzubilden, wenn ohne solche Kooptation wichtige Bereiche der Wirtschaft fehlen würden, die für abgewogene Entscheidungen in der Vollversammlung im Interesse aller unverzichtbar sind. Die Satzung der IHK Mittlerer Niederrhein sieht eine Kooptation vor. Bis zu zwölf Unternehmerinnen / Unternehmer können in die Vollversammlung kooptiert werden.
Werden kleine Unternehmen in der Vollversammlung ausreichend repräsentiert?
Den Kleinunternehmern steht die Mitarbeit in allen IHK-Gremien offen. Jeder Unternehmer kann sich unabhängig von der Größe seines Betriebes zur Wahl stellen („ein Unternehmen hat eine Stimme“) und zudem in Ausschüssen und Arbeitskreisen engagieren. Zugangsbarrieren bestehen nicht.
Kleingewerbetreibende sind in den Gremien der IHK präsent. Bezieht man die mittleren Unternehmen in die Betrachtung mit ein, stellen diese Unternehmen in der Vollversammlung die Mehrheit. So kommen rund 79 Prozent der Vollversammlungsmitglieder aus kleinen und mittleren Unternehmen (EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro).
Wie werden Präsidium und Ausschüsse besetzt?
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und acht Vizepräsidenten. Sie werden für jeweils fünf Jahre von der Vollversammlung in geheimer Wahl aus ihrer Mitte gewählt. Jedes Mitglied der Vollversammlung kann kandidieren. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt. Nach der Satzung ist eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten möglich. Die Vizepräsidenten können ebenfalls einmal wiedergewählt werden.
Die Zusammensetzung des Präsidiums sollte die wirtschaftliche und regionale Gewichtung des IHK-Bezirks berücksichtigen. Das Präsidium sollte Vertreter aus Krefeld, Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen haben. Gleichzeitig sollten verschiedene Branchen von Handel bis Industrie widergespiegelt werden.
Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. Es beschließt über alle Angelegenheiten der IHK, die nicht durch Gesetz oder Satzung anderen Gremien vorbehalten sind.
Vollversammlung setzt Ausschüsse ein
Die Vollversammlung kann für die Behandlung bestimmter Aufgabenbereiche oder für besondere Angelegenheiten Ausschüsse mit beratender Funktion einsetzen. Die Mitglieder werden für die Dauer der Amtszeit der Vollversammlung berufen. Es können auch Personen berufen werden, die nicht zur Vollversammlung wählbar sind. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern der Ausschüsse gewählt.
Wie kommt die IHK zu ihren Stellungnahmen und Positionen?
Alle wesentlichen Stellungnahmen und Positionen der IHK müssen durch die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein beschlossen werden.
Die Vollversammlung ist ein Spiegel der regionalen Wirtschaft, die über die Stellungnahmen und wirtschaftspolitischen Aussagen entscheidet. Darüber hinaus entscheidet sie über zukünftige Aufgaben der IHK Mittlerer Niederrhein. Die Vollversammlung hat sich für die Amtszeit 2022 bis 2026 ein Leitbild gegeben, das die wesentliche Ausrichtung der IHK-Arbeit festlegt.
Die Geschäftsführung der IHK Mittlerer Niederrhein gibt auf Basis der Beschlüsse der Vollversammlung und dem von der Vollversammlung beschlossenen Leitbild Stellungnahmen ab. Dies sind beispielsweise Positionen zu Bebauungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten und kommunalen Haushalten.
Zu welchen Themen darf die IHK Stellung beziehen?
Die IHK hat als Vertreterin der Wirtschaft die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Das heißt sie bezieht prinzipiell zu allen Themen Stellung, die die Wirtschaft betreffen. Ausgenommen ist jedoch die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen. Die IHK wahrt bei ihren Stellungnahmen als öffentlich rechtliche Körperschaft ein höchstmögliches Maß an Objektivität. Wesentliche wirtschaftspolitische Positionen der IHK werden vor der Veröffentlichung von der Vollversammlung beschlossen. Als Grundlage der Beschlussfassung dienen die strategischen Ziele, die die Vollversammlung zu Beginn ihrer fünfjährigen Amtsperiode im Leitbild festgelegt hat.
Eine abgewogene und sachliche Argumentation mit entsprechenden Branchen- und Fachkenntnissen ist seit jeher geübte Praxis und gerade deshalb wird die Expertenmeinung der IHK bei vielen Gesetzgebungsverfahren geschätzt.
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich bei Ihren Fragen an die jeweiligen im Portal genannten Ansprechpartner. Alternativ steht Ihnen Lutz Mäurer, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Fragen von allgemeinem Interesse werden wir anschließend im IHK-Transparenzportal beantworten.