Finanzen und Rückstellungen

Hier finden Sie alle Fragen zum Thema „Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag?“.

 

Was wird aus den IHK-Mitgliedsbeiträgen?

Die Arbeit der IHKs fußt auf drei Säulen: IHKs setzen sich gegenüber der Politik für die Belange der Wirtschaft ein, sie sind Dienstleister der Wirtschaft und sie übernehmen anstelle des Staates Aufgaben im Interesse der Wirtschaft.

Die Unternehmen finanzieren diese Aufgaben über ihre Beiträge sowie über Gebühren und Entgelte für spezielle Leistungen.

 

 

Wie sichert die IHK, dass die Beiträge ordnungsgemäß verwendet werden?

Kraft Gesetzes ist die IHK an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Der Wirtschaftsplan der IHK entsteht in einem transparenten Verfahren. Er wird im Finanzausschuss der IHK sowie im Präsidium beraten und schließlich von der Vollversammlung verabschiedet. Die IHK-Vollversammlung bestellt zudem zwei ehrenamtliche Rechnungsprüfer aus der Unternehmerschaft, die die Einhaltung des Wirtschaftsplanes überwachen.

Die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs, die auch Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer ist, prüft zusätzlich zu den ehrenamtlichen Rechnungsprüfern die Jahresabschlüsse. Anschließend beschließt darüber die Vollversammlung, die auch für die Entlastung von Präsidium und Hauptgeschäftsführer verantwortlich ist.

Der Wirtschaftsplan und die Prüfungsberichte werden jährlich dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Das Ministerium übt die Rechtsaufsicht über die IHK aus. Es prüft somit, dass die IHK stets im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben arbeitet.

Darüber hinaus werden die Kassengeschäfte der IHK einmal jährlich von der Rechnungsprüfungsstelle ohne Vorankündigung und einmal von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die IHK-Beiträge zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.

 

 

Welche IHK-Finanzdaten werden veröffentlicht und wo?

Die IHK Mittlerer Niederrhein veröffentlicht seit 2008 den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung und dem Lagebericht – auf ihrer Internetseite. Aus dem Jahresabschluss gehen unter anderem der Personalaufwand und die Rückstellungen hervor. Im Geschäftsbericht werden die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, der Finanzplan und die Beteiligungen veröffentlicht.

Die Geschäftsberichte der Vorjahre finden Sie hier.

 

 

Wer prüft die IHK?

Die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs, die auch Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer ist, prüft zusätzlich zu den ehrenamtlichen Rechnungsprüfern die Jahresabschlüsse der IHK. Anschließend beschließt darüber die Vollversammlung, die auch für die Entlastung von Präsidium und Geschäftsführung verantwortlich ist.

Darüber hinaus werden die Kassengeschäfte der IHK einmal jährlich von der Rechnungsprüfungsstelle ohne Vorankündigung und einmal von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Damit wird sichergestellt, dass die IHK-Beiträge zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.

 

 

Wie hoch sind die Rückstellungen und wie entwickeln sie sich?

Für eingegangene Verpflichtungen weist die IHK in ihrer Bilanz Rückstellungen aus. Das gilt insbesondere für Pensionsverpflichtungen. Ziel ist es, hierfür Kapital aufzubauen. Auf diesem Wege vermeidet die IHK, dass Belastungen durch Pensionszusagen aus der Vergangenheit auf zukünftige Generationen verschoben werden.

Um die Risiken zu minimieren, werden seit über 20 Jahren keine Versorgungszusagen mehr gegeben. Das Zusatzversorgungssystem für Mitarbeiter wurde 2003 beendet. Seit 1998 wurden schrittweise Rücklagen aufgebaut, um die Verpflichtungen der Vergangenheit zu bewältigen.

Insgesamt weist die IHK zum 31.12.2022 für 115 Anspruchsberechtigte (aktuelle und ehemalige Mitarbeiter) Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 25,5 Millionen Euro aus. Für 22 Mitarbeiter entstehen bei Renteneintritt Ansprüche auf Altersversorgungszahlungen.

Die Entwicklung der Rückstellungen seit 2015 im Überblick (in Euro):

 

20152016201720182019202020212022
21.567.416 20.654.956 21.607.271 22.620.978 24.111.317 25.154.863 25.803.850  25.513.164

   

 

 

Erhält die IHK Subventionen/öffentliche Zuwendungen?

Die IHK Mittlerer Niederrhein erhält u.a. für die Bereiche Ausbildungsvermittlung, Bildungsscheck, Fachkräfteberatung sowie Klimaschutz aus Bundes- und Landesmitteln Fördermittel. Dabei handelt es sich nicht um Subventionen.

Die Legaldefinition von Subvention lautet: „Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften an Betriebe und Unternehmen, die wenigstens z. T. ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dienen soll“ (vgl. Legaldefinition in § 264 VII StGB).

Zum einen handelt es sich bei den IHKs nicht um Betriebe und Unternehmen, sondern um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zum anderen dienen die öffentlichen Mittel, die die IHK erhält, nicht der Finanzierung und damit der Subventionierung der originären Tätigkeiten einer IHK. Vielmehr werden mit den Mitteln spezielle Tätigkeiten zur Unterstützung staatlicher Zielsetzungen finanziert.

Außerdem werden mit dem Geld Gegenleistungen erbracht bzw. werden Dritte begünstigt. So ist die IHK beispielsweise in den Bereichen der Bildungsschecks und der Bildungsprämien zwar Empfänger der Zahlung aus öffentlichen Mitteln, Empfänger der Leistung – also der Zuwendung – sind jedoch die Weiterbildungsteilnehmer. Sie besuchen einen förderfähigen Lehrgang der IHK und müssen nur einen Teil des regulären Entgeltes an die IHK selbst entrichten. Die Teilnehmer werden mit 50 Prozent des Weiterbildungsentgeltes maximal jedoch mit 500 Euro bei Erfüllung der Förderkriterien gefördert. Öffentliche Fördermittel spielen bei der Finanzierung der IHK nur eine untergeordnete Rolle.

 

 

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei Ihren Fragen an die jeweiligen im Portal genannten Ansprechpartner. Alternativ steht Ihnen Lutz Mäurer, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Fragen von allgemeinem Interesse werden wir anschließend im IHK-Transparenzportal beantworten.