Beitrag

Alle Informationen zum Thema „Wie wird der Mitgliedsbeitrag berechnet?“ finden Sie hier.

 

 

Wer muss den IHK-Beitrag bezahlen und wer ist befreit?

Alle IHK-zugehörigen Gewerbetreibenden haben nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zur Finanzierung der IHK beizusteuern. Der IHK-Beitrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb bestimmt. Diese Eigenfinanzierung durch die Betriebe garantiert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit unserer Selbstverwaltung vom Staat.

Von der Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 Euro nicht überschreitet. Darüber hinaus sind natürliche Personen, in den ersten zwei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresertrag 25.000 Euro nicht überschreitet.

 

 

Wer legt die IHK-Beiträge und ihre Höhe fest?

Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgesetzt. Das Verfahren der Beitragserhebung ist in der Beitragsordnung geregelt, die ebenfalls von der Vollversammlung beschlossen wird.

 

 

Wie berechne ich den IHK-Beitrag?

Der Beitrag zur IHK gliedert sich in Grund- und Umlagebeitrag. Der Grundbeitrag ist abhängig von der Höhe des Gewerbeertrags und wird dementsprechend gestaffelt. Der Umlagebeitrag beträgt im Jahr 2024 0,19 Prozent vom Gewerbeertrag. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 15.340 Euro gekürzt. Die Staffelung der Grundbeiträge und die Höhe des Umlagehebesatzes wird jährlich in der Wirtschaftssatzung festgesetzt.

Durch die Angabe Ihrer Rechtsform und eines Gewerbeertrages können Sie sich mit dem Beitragsrechner Ihren Beitrag errechnen lassen.

 

 

Wie hoch ist der durchschnittliche IHK-Beitrag eines Mitgliedsunternehmens?

Der durchschnittliche IHK-Beitrag beträgt bezogen auf die zahlenden Mitgliedsfirmen rund 412 Euro pro Jahr, bezogen auf die im Handelsregister eingetragenen Firmen liegt er bei rund 521 Euro pro Jahr.

Um es anschaulich zu machen: Ein Einzelhändler im Textilbereich, der in 2021 einen Umsatz von 351.000 Euro und einen Gewinn von 47.000 Euro macht, würde als GmbH einen IHK-Beitrag von 265,30 Euro zahlen.

Ein mittelständisches Industrieunternehmen mit 130 Mitarbeitern und in 2021 einem Gewinn von 1,2 Mio. Euro zahlt als GmbH einen IHK-Beitrag von 2.633 Euro.

Wie das bei Ihnen aussieht, finden Sie im Beitragsrechner.

 

 

Wie hoch ist der IHK-Beitrag für Existenzgründer?

Gründerinnen und Gründer sind in den ersten beiden Jahren ihrer Geschäftstätigkeit  vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage freigestellt. Voraussetzung ist, dass sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und der Jahresgewinn 25.000 Euro nicht übersteigt.

 

 

Warum sind die Beiträge von IHK-Bezirk zu IHK-Bezirk unterschiedlich?

Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung liegt in der Hand der IHK-Vollversammlungen vor Ort. Die von den IHK-Mitgliedern gewählten Unternehmer entscheiden über die Höhe der Grundbeiträge und Umlagen der Mitgliedsunternehmen.

Die regionale Wirtschaftskraft, die unterschiedlichen Branchenstrukturen oder besondere Herausforderungen durch die demografische Entwicklung beeinflussen die finanziellen Weichenstellungen vor Ort. Das erklärt, warum die Beiträge der IHKs nicht nur nach der Größe des IHK-Bezirks variieren, sondern auch in Relation zur absoluten Zahl der Mitgliedsunternehmen durchaus unterschiedlich ausfallen.

 

 

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei Ihren Fragen an die jeweiligen im Portal genannten Ansprechpartner. Alternativ steht Ihnen Lutz Mäurer, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Fragen von allgemeinem Interesse werden wir anschließend im IHK-Transparenzportal beantworten.