Haushalt der IHK
Finanzbedarf
Der notwendige Finanzbedarf zur Erfüllung der IHK-Aufgaben wird jährlich von der Vollversammlung durch die Wirtschaftssatzung beschlossen. Dabei dient der Wirtschaftsplan der Feststellung von Aufwendungen und Erträgen.
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der IHK. Er ermächtigt das Präsidium und den Hauptgeschäftsführer, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, und entfaltet keine Rechtswirkung nach außen. Zum Wirtschaftsplan gehören die Plan-GuV und der Finanzplan.