Beteiligungen und Mitgliedschaften
Die IHK kann sich bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben an anderen Organisationen beteiligen oder dort Mitglied werden. Für die Beteiligung der IHK an Unternehmen ist die Einwilligung der Vollversammlung einzuholen.
Hier finden Sie eine Liste mit den Beteiligungen und Mitgliedschaften der IHK Mittlerer Niederrhein.