Carnet A.T.A.: Für Muster, Ausrüstung und Messegut

Carnet A.T.A.: Für Muster, Ausrüstung und Messegut
© IHK

Sind Waren, z.B. Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster, vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union auszuführen, ist eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben als Sicherheit in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern zu leisten. Diese Sicherheitsleistung entfällt bei Verwendung eines Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission).

Welche Vorteile bietet das Carnet?

Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das gleichzeitig auch die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt. Ohne ein Carnet würden die Zollverwaltungen der verschiedenen Länder durchschnittlich zwischen 20% bis 40% des Warenwertes als Sicherheitsleistung vom Reisenden verlangen. Das ist nur deshalb möglich, weil an die Stelle der sonst zu hinterlegenden Einfuhrabgaben ein "Bürgender Verband" tritt, der gegenüber der ausländischen Zollverwaltung haftet. In Deutschland übernehmen diese Funktion der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bzw. stellvertretend die örtlichen Industrie- und Handelskammern. Die IHKs sind darum auch für die Ausgabe der Carnets verantwortlich. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler Hermes beim Carnetverfahren beinhaltet.

Carnets bieten, neben dem Wegfall von Zollgebühren, zusätzlich die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.

Genehmigungen

Aber auch wenn Waren nur vorübergehend mit einem Carnet ausgeführt werden, ist zu prüfen, ob eine Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung notwendig sein könnte. Neben der Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung ist nur in diesem Fall dann auch eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Auskünfte hierzu erteilen die Zollstellen, IHKs und die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA – in Eschborn). Parallel dazu können in den Verwendungsländern zum Teil spezielle waren- bzw. tätigkeitsbezogene Vorgaben bestehen. Informationen dazu sind über die Kontaktpersonen in dem Land (Kunde, AHK, Konsulat, Botschaft, etc.) oder in Deutschland (Konsulate, Botschaften, Handelseinrichtungen, IHKs etc.) erhältlich. 

Wer erhält ein Carnet?

Die Ausgabe kann für Unternehmen und natürlichen Personen durch die örtlich zuständige IHK erfolgen. Es ist Euler Hermes vorbehalten, die Bonität zu prüfen und Bürgschaften zu verlangen.

Wer gibt Carnets aus?

Für die Ausgabe der Carnets sind die Industrie- und Handelskammern verantwortlich. Die Ausgabe eines Carnets ist nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Gemeinschaftswaren handelt. Das sind Waren, die in der Europäischen Union (EU) vollständig gewonnen oder hergestellt wurden oder die sich nach der Einfuhr aus einem Drittland im sogenannten zollrechtlich freien Verkehr befinden.

Carnets werden auch von den außerhalb der EU ansässigen Vertragsstaaten für ausländische Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben, z. B. für die vorübergehende Verwendung von Waren im EU-Gebiet (Reisen aus Norwegen zu einer Messe in Frankreich). Die Abgabe dieser Carnets erfolgt in den Ländern, wo die Reise beginnt.

Für welche Länder gelten Carnets?

Carnets können in mehr als 35 Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) verwendet werden. Die Carnet-Anwenderstaaten sind auf dem Carnet-Deckblatt aufgelistet. Innerhalb des EU-Binnenmarktes werden keine Carnets zur Verwendung in den anderen EU-Staaten mehr benötigt.

Eine Ausnahme davon kann allerdings eine Reise aus einem EU-Staat über ein Drittland wieder in einen EU-Staat (z. B. aus Deutschland über die Schweiz nach Italien) sein. Für diesen Ablauf ist die Rücksprache mit der IHK sinnvoll, um die Abwicklungsmöglichkeiten abzuwägen. Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet C.P.D. (orange) erfolgen.

Die meisten dieser Staaten haben die drei Basisanwendungen Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung ratifiziert.

Welche Waren sind unzulässig und welche zulässig?

Ein Carnet kann nicht für

  • Verbrauchsgüter
  • für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren oder
  • Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren, z.B. Veredelung, Reparatur etc.

von den IHKs ausgegeben werden.

Carnets können für Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung ausgegeben werden, also solche Waren, die weder im Ausland verbleiben oder verändert werden.

 

Messe- und Ausstellungsgut

Messe- und Ausstellungsgüter sind Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.

 

 

Warenmuster

Warenmuster sind Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vor-gesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.

 

 

Berufsausrüstung

Berufsausrüstung sind Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw.
Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.

 

Wie lange sind Carnets gültig?

Das Carnet ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig. Während der Gültigkeit ist die Nutzung in fast allen angeschlossenen Staaten für beliebig viele Verwendungen möglich. Informieren Sie sich bitte vor der Beantra­gung eines Carnets bei der IHK über den aktuellen Stand, weil sich die Regelwerke immer wieder ändern können.

Wie erhalte ich ein Carnet?

Sie erhalten den Antragsvordruck sowie den Carnetsatz bei Ihrer IHK.
Für eine ordnungsgemäße Beantragung auf Ausstellung eines Carnets sind folgende Hinweise zu beachten:

  1. Ausfüllen und Unterzeichnung des Carnetvordruckes und der Einlageblätter sowie des Antrages (Original für die IHK/Durchschrift für den Antragsteller) durch den Antragssteller oder seinen Bevollmächtigten.
  2. Vorlage dieser Unterlagen bei der IHK, die das Carnet prüft, mit Gültigkeits- und Ausgabedatum, Seitennummerierung sowie Siegel und Unterschrift versieht.
  3. Bestätigung der Nämlichkeit der Ware im unteren Abschnitt (links) des grünen Carnet-Deckblattes durch das zuständige Zollamt. Das bedeutet, dass der Carnetnutzer im Regelfall mit allen in der allgemeinen Liste aufgeführten Waren sowie dem Carnet das Zollamt vor der ersten Reise zur sogenannten Nämlichkeitssicherung aufsuchen muss. Der Zollbeamte ergreift Maßnahmen, damit später festgestellt werden kann, dass bei der Wiedereinfuhr die identischen ("nämlichen") Waren, die vorher ausgeführt wurden, auch wieder zurückkommen. Dies ist die Voraussetzung für die Abgabenbefreiung bei der Rückkehr (Wiedereinfuhr) der Waren.

Kosten und Entgelte

Für die Beantragung und Ausgabe eines Carnets entstehen dem Carnet-Antragsteller Kosten für das Formular und die Einlageblätter, die IHK-Bearbeitungsgebühr und ein spezielles Versicherungsentgelt. Bitte beachten Sie, dass seit 1. November 2015 eine neue Entgeltregelung gilt. Das von der IHK an die Niederlassung Euler Hermes Deutschland der Euler Hermes SA abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen bestimmt. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland. Die Höhe des Versicherungsentgelts ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet aufgelisteten Güter.

Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung eines Carnets bei Ihrer  IHK über den aktuellen Ablauf des Carnet-Verfahrens.