Hinweise zum Beantragen und Ausfüllen eines Carnet A.T.A.
Für die vorübergehende Ausfuhr von Waren, z. B. Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster, bietet Ihnen das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) eine Erleichterung bei der Zollabfertigung.
Die Ausgabe eines Carnets ist nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Unionswaren handelt. Das sind entweder Waren, die in der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden bzw. die sich nach der Einfuhr aus einem Drittland im sog. zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Die Beantragung eines Carnet A.T.A. erfolgt digital über www.e-ata.de. Im Ausnahmefall kann ein Carnet auch noch in Papierform beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Ansprechpartner der IHK Mittlerer Niederrhein.
Wie beantragen Sie ein Carnet A.T.A. online?
Bevor Sie ein Carnet digital beantragen können, registrieren Sie sich unter e-ata.de.
Hinweise zum Registrierungsprozess, hilfreiche Videos sowie technische Voraussetzungen entnehmen Sie hier: Das neue eCarnet – jetzt online Carnet ATA/CPD beantragen! (ihk.de)
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Hierzu loggen Sie sich unter www.e-ata.de ein und gehen auf “neues Carnet ATA“ in der Menüleiste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Anschließend wird der Antrag über Bestätigung "Carnet senden" an die IHK zwecks Überprüfung und Ausstellung übermittelt. Das Carnet wird bei der IHK ausgedruckt und mit Unterschrift und Stempel versehen und kann anschließend persönlich bei der IHK abgeholt oder per Post zugesandt werden.
Unterschrift
Abschließend ist vom Carnetinhaber eine rechtsverbindliche Unterschrift (ggfs. mit Firmenstempel) vorzunehmen, auf
- dem grünen Carnet-Deckblatt unter "Unterschrift des Inhabers"
- dem grünen Zusatzblatt, sofern benötigt
Sollen andere Personen berechtigt werden, Carnets und Anträge zu unterzeichnen, muss der IHK eine Vollmacht übergeben werden.
Carnetformulare
Ein Formularsatz besteht aus
- einem grünen Deckblatt
- einem gelben Stammabschnittsblatt (enthält Aus- und Wiedereinfuhr)
- einem weißen Stammabschnittsblatt (enthält Ein- und Wiederausfuhr)
- einem gelben Ausfuhrblatt
- einem weißen Einfuhrblatt
- einem weißer Wiederausfuhrblatt
- einem gelben Wiedereinfuhrblatt
Bitte beachten Sie, dass für jede Reise ein Satz (je 1 Blatt) der gelben Ausfuhr- bzw. Wiedereinfuhrblätter sowie ein Satz (je 1 Blatt) der weißen Einfuhr- bzw. Wiederausfuhrblätter in das Carnet einzulegen ist.
Sollten Sie, um in Ihr Zielland zu gelangen mehrere Nicht-EU-Länder durchfahren oder für bestimmte Zollstellen, wie Messe- oder Binnenzollämter, benötigen Sie zusätzlich für die Durchfuhr (Transit) sogenannte blaue Transitblätter. Pro Land werden zwei blaue Transitblätter (1 Blatt bei der Einreise sowie 1 Blatt bei der Ausreise) benötigt.