Das Ursprungszeugnis: Ein wichtiges Zolldokument
Was ist ein Ursprungszeugnis und wann wird es benötigt?
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware. Die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erfolgt auf Antrag. Mit der Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind grundsätzlich die Industrie- und Handelskammern beauftragt. Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte nur dann beantragt werden, wenn die Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordern.
Wie kann ein Ursprungszeugnis beantragt werden?
Ein Ursprungszeugnis kann in Papierform oder digital beantragt werden. Die digitale Beantragung stellt die einfachste und schnellste Form der Beantragung wie auch Kommunikation dar. Einen ersten Eindruck erhalten Sie in unserem Video.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Firmensitz oder, falls er kein Gewerbe unterhält, seinen Wohnsitz hat.
- Es sind ausschließlich die in der Europäischen Union gültigen Vordrucke – Original, Antrag (rot), Durchschrift (gelb) – zu verwenden.
- Jedes Ursprungszeugnis trägt eine Seriennummer, die bei der Verwendung von gelben Durchschriften in das entsprechende Leerfeld der Durchschrift zu übernehmen ist. Durchschriften sind zu verwenden, wenn ein Ursprungszeugnis in mehrfacher Ausfertigung verlangt wird. Fotokopien sind nicht zulässig.
- Für jede Sendung darf nur ein Original-Ursprungszeugnis beantragt und ausgestellt werden.
- Das Ursprungszeugnis wird dann ausgestellt, wenn das vorgeschriebene Ursprungszeugnisformular richtig ausgefüllt worden ist und alle Angaben und Nachweise korrekt sind. Sind die eingereichten Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig, muss die IHK die Ausstellung des Ursprungszeugnisses ablehnen.
- Die IHK hat die vom Antragsteller gemachten Angaben zu überprüfen.
- Der Ursprung der Ware ist immer nachzuweisen.
Akkreditivbestimmungen
Oftmals enthalten Akkreditive (L/C) Vorschriften, die nicht erfüllt werden können, da die geforderten Angaben nicht im Ursprungszeugnis stehen dürfen. Sollten Sie im Rahmen Ihres Akkreditivgeschäftes ein Ursprungszeugnis benötigen, setzen Sie sich frühzeitig mit der IHK in Verbindung.
Änderungen nach Ausstellung
Nach Ausstellung eines Ursprungszeugnisses durch die IHK sind nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Zustimmung der IHK Urkundenfälschung und demnach unzulässig.
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Grundsätzlich sind beim Ausfüllen eines Ursprungszeugnisformulars die Hinweise auf der Vorder- und Rückseite des Formulars zu beachten. Weiterhin dürfen die Kopfspalten der einzelnen Felder des Formulars nicht ergänzt oder gestrichen werden. Ebenso sind Radierungen und Übermalungen (Tipp-Ex) nicht zulässig.
Für nachfolgende Felder sind die jeweiligen Ausfüllhinweise zu beachten:
Feldbezeichnung | Inhalt | |
1 - Absender |
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2 - Empfänger |
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3 - Ursprungsland | bei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Angabe Europäische Union zwingend erforderlich | |
4 - Angaben über die Beförderung | freiwillige Angabe des Transportmittels | |
5 - Bemerkungen | freiwillige Angabe zum Beispiel zur Rechnung, Packliste oder Vertrag | |
6 - Warenbeschreibung | Genaue Beschreibung der zu liefernden Waren mit Angabe über Art und Anzahl der Packstücke | |
7 - Menge |
Angabe über die zu
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8 - Erklärung des Unterzeichners |
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Rückseite des Ursprungszeugnisses
Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisformulars können spezielle Erklärungen, die entweder vom Empfangsland oder vom Kunden gefordert werden und die nicht auf der Vorderseite stehen dürfen, abgegeben werden. Diese Erklärungen sind auf allen Ausfertigungen (Antrag, Original und ggf. Durchschrift) anzugeben und immer vom Antragsteller zu unterschreiben. Welche Erklärungen abgegeben werden müssen bzw. dürfen, darüber informiert Sie die IHK.
Ursprungsnachweise
Werden in Ursprungszeugnissen oder anderen Exportpapieren, z. B. Handelsrechnungen, Ursprungsländer angegeben, so müssen diese anhand von Ursprungsnachweisen nachgewiesen werden, sofern die Waren nicht im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wurden.
Folgende Ursprungsnachweise können von der IHK anerkannt werden:
Ursprungsland der Waren |
Art des Nachweises |
Deutschland und / oder Europäische Union |
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Land, mit dem die Europäische Union Präferenzabkommen geschlossen hat oder dem die Europäische Union einseitig Zollpräferenzen gewährt |
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Drittland |
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Länderübersicht
Grundsätzlich können unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Ihren Kunden oder den ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert werden. In der Online-Datenbank Access2Markets finden Sie unter Angabe des Empfangslandes und der Zolltarifnummer der zu liefernden Waren Informationen zu den benötigten Exportdokumenten. Eine Abstimmung mit Ihrem Kunden über erforderliche Dokumente ist ebenfalls zu empfehlen.
Oftmals wird zusätzlich zur IHK-Bestätigung des Ursprungszeugnisses und der Handelsrechnung eine konsularische Legalisierung durch die Botschaft des Empfangslandes der gelieferten Waren vorgeschrieben. Die Übersicht zeigt die Länder, in denen Dokumente durch die IHK bescheinigt, aufgrund nationaler Zollgesetze bei der Einfuhr benötigt werden. Die Aufteilung erfolgt nach den Kontinenten.
Stand: Februar 2020
Europa
Land |
Bescheinigung durch die IHK |
Legalisierung der Dokumente
|
Konsulats-Legalisierung |
||
Ursprungs-zeugnis Anzahl |
Rechnung Anzahl |
Ursprungs-zeugnis | Rechnung | ||
Albanien | 1; für bestimmte Waren | ||||
Belarus (Weißrussland) |
3** | ||||
Bosnien und Herzegowina | x; für bestimmte Waren | ||||
Kosovo | x; für bestimmte Waren | ||||
Russland | x | ||||
Serbien | 1; für bestimmte Waren | ||||
Türkei | x | ||||
Ukraine | 2; für bestimmte Waren | ||||
Usbekistan | x | ||||
** = Auf der Rückseite des UZ sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und ggf. Hersteller der Ware, die unterzeichnet werden müssen. x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. |
Afrika
Land |
Bescheinigung durch die IHK |
Legalisierung der Dokumente
|
Konsulats-
|
||
Ursprungs-zeugnis Anzahl |
Rechnung Anzahl |
Ursprungs-zeugnis | Rechnung | ||
Ägypten | 2* | 4 | x; wenn Ursprungsland nicht die EU | x; wenn Ursprungsland nicht die EU | |
Äthiopien | 1 | 3 | |||
Algerien | 1 | ||||
Angola | 4 | ||||
Burkina Faso | 1 | ||||
Elfenbein-küste | x; für Waren, wenn Ursprungsland nicht die EU | ||||
Eritrea | 3 | ||||
Guinea-Bissau | 4 | ||||
Kap Verde | 4 | ||||
Komoren | 1 | ||||
Libyen | 4* | 4 | x | x | |
Madagaskar | 3** | ||||
Mali | 1 | 1 | |||
Marokko | x; für Wein | ||||
Mosambik | 4 | ||||
Ruanda | x; für bestimmte Waren | ||||
Sao Tomé und Principe Inseln | 4 | ||||
Seychellen | 1 | ||||
Sierra Leone | 1; für bestimmte Waren | ||||
Somalia | 1 | ||||
Sudan | 2; ab US $10.000,-- | x | |||
Tunesien | 6** | ||||
Erläuterungen: * = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. ** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. |
Asien
Land |
Bescheinigung durch die IHK |
Legalisierung der Dokumente
|
Konsulats-Legalisierung |
||
Ursprungs-zeugnis Anzahl |
Rechnung Anzahl |
Ursprungs-zeugnis | Rechnung | ||
Afghanistan | 3 | 5 | x** | x** | |
Bahrain | 1* | 5 | x | x** | x** |
Bangladesch | 2 | ||||
Bhutan | x | ||||
Brunei Darussalam | 1 | ||||
Indien | x | ||||
Indonesien | x; für bestimmte Waren | ||||
Irak | 2* | 5 | x | x | x |
Iran | 2 | 3 | x** | x** | |
Israel | x; für bestimmte Waren | ||||
Japan | x; für bestimmte Waren | ||||
Jemen | 2* | 2 | x | x | x |
Jordanien | 1* | 2 | x | x | x |
Kambodscha | 2 | 4 | |||
Kasachstan | 2 | ||||
Katar | 3* | 4 | x | x | x |
Kirgisistan | 2 | ||||
Demokratische Volksrepublik Korea (inoffiziell: Nordkorea) | x | ||||
Republik Korea (inoffiziell: Südkorea) | x** | ||||
Kuwait | 1* | 2 | x | x | x |
Laos | 1 | 3 | |||
Libanon | 1*; für bestimmte Waren | ||||
Macau (Volksrepublik China) | 4 | ||||
Malaysia | x; für bestimmte Ursprungsländer | ||||
Mongolei | x | ||||
Oman | 3* | 4 | x | x | x |
Pakistan | 2 | ||||
Palästinensische Gebiete | x | ||||
Saudi-Arabien | x* | 2 | |||
Syrien | 3* | 4 | x | x | |
Tadschikistan | 2 | ||||
Taiwan | x; für bestimmte Waren | ||||
Turkmenistan | x | ||||
Vereinigte Arabische Emirate | 3* | 5 | x | x | x |
Vietnam | 2 | ||||
Erläuterungen: * = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. ** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. |
Amerika
Land |
Bescheinigung durch die IHK |
Legalisierung der Dokumente
|
Konsulats-Legalisierung |
||
Ursprungs-zeugnis Anzahl |
Rechnung Anzahl |
Ursprungs-zeugnis | Rechnung | ||
Argentinien | x; für bestimmte Waren und Ursprungsländer | x | |||
Bolivien | 1; für bestimmte Waren | ||||
Brasilien | x; für bestimmte Waren | ||||
Dominikanische Republik | x; für bestimmte Waren | ||||
Ecuador | x; für bestimmte Ursprungsländer | ||||
El Salvador | x; für bestimmte Waren | ||||
Guatemala | x; für bestimmte Waren | ||||
Guyana | 2; für bestimmte Waren | 2; für bestimmte Ursprungsländer | |||
Honduras | x; für bestimmte Waren | ||||
Jamaika | 2; für bestimmte Waren | ||||
Kolumbien | 2; für bestimmte Waren | ||||
Mexiko | x; für bestimmte Waren | ||||
Nicaragua | x; für bestimmte Waren | ||||
Panama | x; für bestimmte Waren | ||||
Paraguay | 3; ab US $ 2500,00 fob | 5 | x | x | |
Trinidad und Tobago | 2; für bestimmte Waren | ||||
Uruguay | x; für bestimmte Waren | ||||
Vereinigte Staaten von Amerika | x; für bestimmte Waren | ||||
Erläuterungen: * = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. ** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. |
Australien
Land |
Bescheinigung durch die IHK |
Legalisierung der Dokumente
|
Konsulats-Legalisierung |
||
Ursprungs-zeugnis Anzahl |
Rechnung Anzahl |
Ursprungs-zeugnis | Rechnung | ||
Papa-Neuguinea | 1 | ||||
Erläuterungen:
* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. ** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. |