Kompensationsmaßnahmen flächensparend gestalten

Kompensationsmaßnahmen flächensparend gestalten
© IHK Mittlerer Niederrhein

Für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Wirtschaft am Mittleren Niederrhein ist das Vorhandensein ausreichender Gewerbe- und Industriegebietsflächen unabdingbar. Die Flächenverfügbarkeit wird jedoch durch bestimmte Regelungen, wie zum Beispiel der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, eingeschränkt.

Immer dann, wenn zum Beispiel durch die Errichtung von baulichen Anlagen Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen und diese nicht vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden können, sind Kompensationsmaßnahmen notwendig. Durch die damit verbundene zusätzliche Flächeninanspruchnahme in den Gewerbe- und Industriegebieten als auch im Freiraum reduziert sich das Flächenpotenzial für die Wirtschaft.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig es ist, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen so flächensparend wie möglich zu gestalten. Mit diesem Beitrag soll Ihnen eine Einführung in das Thema „Kompensation“ gegeben und Ihnen Möglichkeiten einer flächensparenden Kompensation aufgezeigt werden.

Was ist die Eingriffsregelung?

Werden bauliche Anlagen errichtet oder wird anderweitig erheblich in die Natur eingegriffen, so gilt die Regel, dass Eingriffe vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden müssen. Ist das nicht möglich, so ist die Natur an anderer Stelle durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) neu zu schaffen oder aufzuwerten (Eingriffsregelung nach § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Damit wird das Ziel verfolgt, eine Verschlechterung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds zu vermeiden, weitestgehend auszugleichen oder zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, ist der Eingriff durch Ersatzgeldleistungen zu kompensieren.

Ein Eingriff führt dabei zur Abwertung von Natur und Landschaft, Ausgleich und Ersatz zur Aufwertung. Diese Auf- und Abwertung kann in Ökopunkten mit der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung dargestellt werden. Dabei werden verschiedene Kompensationsbewertungsverfahren angewandt. Ein Eingriff gilt als ausgeglichen beziehungsweise ersetzt, wenn die Kompensationsfläche in Ökopunkten so stark aufgewertet wurde, wie die Eingriffsfläche abgewertet wurde. Dabei erhalten die Flächen je nach ihrem Wert für Natur und Landschaft unterschiedlich hohe Ökopunkte pro Quadratmeter.

Was sind Kompensationsmaßnahmen?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind bei den Kompensationsmaßnahmen begrifflich die Ausgleichs- und die Ersatzmaßnahmen voneinander zu unterscheiden, wobei kein Vorrangverhältnis besteht.

Ausgleichsmaßnahmen: „Ausgeglichen“ ist eine Beeinträchtigung, wenn die Maßnahmen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederherstellen und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherstellen oder neugestalten (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG). Um einen Eingriff auszugleichen, muss also ein Zustand erreicht werden, der die gleichen Funktionen erfüllt und den räumlichen Zusammenhang zum Eingriff wahrt.

Ersatzmaßnahmen: „Ersetzt“ ist eine Beeinträchtigung, wenn die Maßnahmen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise herstellen und das Landschaftsbild landschaftsgerecht eugestalten (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG). Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt, wenn die Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig möglich ist. Ersatzmaßnahmen müssen zwar im betroffenen Naturraum realisiert werden, aber nicht im unmittelbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Ort des Eingriffs.

Wie können Kompensationsmaßnahmen flächensparend gestaltet werden?

 

 

Naturnaher Waldumbau

Potenzial zur flächensparenden Kompensation bietet der naturnahe Waldumbau. Die häufigsten Maßnahmen stellen den Umbau von Nadelwald in Mischwald oder Nadelwald in reinen Laubwald dar.

Für den Umbau werden vorhandene Waldflächen genutzt, sodass keine neue Flächeninanspruchnahme im Freiraum erforderlich ist. Der naturnahe Waldumbau stößt zudem in der Bevölkerung auf eine breite Akzeptanz. Mit Blick auf die Klimaanpassung haben naturnahe Wälder den Vorteil, dass sie dem Klimawandel stärker gewappnet sind.

 

 

Produktintegrierte Kompensationsmaßnahmen

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen sind Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Beispiele hierfür sind:

  • die Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland,
  • die Extensivierung der Ackerbewirtschaftung,
  • die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen,
  • Ackerrandstreifen oder Blühstreifen sowie
  • vergrößerte Saatreihenabstände,
  • ein Verzicht von Dünge und Pflanzenschutzmitteln oder
  • ein partieller Ernteverzicht.

Die Kommune oder der Vorhabenträger schließt mit dem Landwirt einen Vertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel maximal 30 Jahre. Eine dingliche Sicherung durch Eintragung in das Grundbuch wird meistens von den Behörden gefordert und ist somit üblich. Auf der Fläche des Landwirtes werden dabei Ausgleichsmaßnahmen realisiert. Die einzelnen Kompensationsmaßnahmen werden in den Betriebsablauf der Landwirte eingebunden. Für die Pflege und den Ertragsausfall erhalten die Landwirte im Gegenzug eine Entschädigung.

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen sind auch auf wechselnden Flächen möglich. Dann wird eine „Faustpfandfläche“ grundbuchlich gesichert.

Wird ein Maßnahmenträger als Kooperationspartner hinzugezogen, sind produktionsintegrierte Maßnahmen häufig einfacher umzusetzen. Der Maßnahmenträger kann bei der Suche nach landwirtschaftlichen Betrieben unterstützen und die Umsetzung und Sicherung der Maßnahmen organisieren. Maßnahmenträger sind beispielsweise die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sowie weitere Naturschutzstiftungen und -vereinigungen.

Der Vorteil von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen liegt darin, dass die Fläche dem Landwirt für die Bewirtschaftung grundsätzlich weiterhin zur Verfügung steht, wenn auch die eigentliche landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit vermindert wird. Durch den finanziellen Ausgleich und den langfristigen Verbleib der Fläche im Eigentum des Landwirtes, stößt diese Form der Kompensationsmaßnahmen in der Regel auf eine höhere Akzeptanz. 

 

 

 

Entsiegelung

Die Entsiegelung kann ebenso als flächensparende Kompensationsmaßnahme aufgeführt werden. Sie ist aber nur möglich, wenn die Entsiegelung nicht aufgrund einer Rückbauverpflichtung erfolgt, die schon in der Ursprungsbaugenehmigung auferlegt wurde. Bei der Entsiegelung beispielsweise einer nicht mehr benötigten Straße kommt es nicht nur darauf an, die Asphaltdecke zu beseitigen. Es müssen auch die natürlichen Funktionen des Bodens (Wasserspeicher, etc.) wiederhergestellt werden.

Anstelle einer neuen Flächeninanspruchnahme im Freiraum, wird mit der Entsiegelung eine Siedlungs- oder Verkehrsfläche in „Freiraum“ umgewandelt. Diese Maßnahme ist im Vergleich zu anderen Kompensationsmaßnahmen kostenintensiver, da die regelmäßig hohen Abbruch- und Entsorgungskosten eingepreist werden müssen. Je nach Art der Entsiegelung können aber doppelte Ökopunkte angerechnet werden.

 

 

Dachbegrünung

Auch durch Dachbegrünungen können Ökopunkte im Plangebiet erzielt werden. Unterschieden wird bei der Dachbegrünung zwischen einer extensiven und einer intensiven Form.

Extensiv genutzte Gründächer sind in der Regel mit keinem großen Pflegeaufwand verbunden. Es werden Pflanzen verwendet, die standhaft gegenüber extremen Klimabedingungen, wie Hitze, der damit einhergehenden Trockenheit und Kälte, sind. Aufgrund des geringeren Bodenauftrags kann ein extensiv genutztes Gründach oft auch nachträglich eingerichtet werden.

Intensiv genutzte Gründächer haben einen höheren Pflegeaufwand. Auf intensiven Gründächern können verschiedene Pflanzenarten gepflanzt werden, da ein höherer Bodenauftrag vorhanden ist. Dadurch ist jedoch eine nachträgliche Aufrüstung aus Gründen der Statik häufig nicht möglich und muss von Beginn der Planung an mitbedacht werden. Im Vergleich lassen sich jedoch mit der intensiven Dachbegrünung mehr Ökopunkte pro Quadratmeter erzielen.

Die Vorteile der Dachbegrünung sind vielfältig. Neben dem großen Flächenpotenzial von Dachflächen der Gewerbe- und Industriebetriebe, haben Dachbegrünungen eine gestalterische Wirkung und tragen dadurch einen Beitrag zur Aufwertung des Arbeitsumfeldes bei. Daneben bietet die Dachbegrünung auch Einsparpotenziale. Beispielsweise können Energiekosten eingespart werden, da die Dachbegrünung eine Wärmedämmwirkung hat und gleichzeitig bei hohen Temperaturen Schutz vor Hitze bietet. Darüber hinaus können auch die Gebühren für anfallendes Niederschlagswasser in Kommunen mit gesplitteter Abwassergebühr reduziert werden. Die durch die Begrünung erzielte Rückhaltung des Niederschlagswassers führt zudem bei Verdunstung zu einer Kühlung und Luftbefeuchtung der Umgebung.

 

Eine ausführliche Darstellung finden Sie in unserer Broschüre „Kompensationsmaßnahmen flächensparend gestalten“ unter Downloads.