OS-Plattform wird im Juli eingestellt: Was ist zu beachten?

OS-Plattform wird im Juli eingestellt: Was ist zu beachten?
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Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wird am 20. Juli 2025 eingestellt. Diese Entscheidung wurde aufgrund der geringen Nutzung und der mangelnden Akzeptanz sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmen getroffen. Die Plattform, die seit 2016 in Betrieb war, sollte eine einfache Möglichkeit bieten, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern außergerichtlich zu lösen. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass die Plattform kaum genutzt wurde und die meisten Händler nicht bereit waren, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen

 Mit der Einstellung der OS-Plattform entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten. Bisher waren Online-Händler verpflichtet, auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Hinweis einschließlich Link zur OS-Plattform bereitzustellen, üblicherweise im Rahmen des Impressums. Diese Verpflichtung entfällt ab dem 20. Juli 2025. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie alle Hinweise auf die OS-Plattform von ihrer Website und aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die allgemeine Informationspflicht gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weiterhin besteht. Unternehmen müssen nach wie vor angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen die IHK Mittlerer Niederrhein gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie bei Bedarf Gregor Waschau, Berater Recht, Tel. 02151 635 416, Mail. gregor.waschau@mnr.de.