Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Ab November 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ein. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung aller in Deutschland wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen und bleibt während der gesamten Geschäftstätigkeit bestehen – unabhängig von Änderungen wie Namen oder Anschrift.
Die W-IdNr. soll langfristig Verwaltungsabläufe vereinfachen und die elektronische Datenverarbeitung zwischen verschiedenen Registern effizienter gestalten.
Aufbau und Anwendung
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Buchstaben „DE“ und neun Ziffern zusammen, ergänzt durch ein Unterscheidungsmerkmal, das eine eindeutige Identifikation für jede wirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht (z.B. DE123456789-00001). Neben der W-IdNr. bleiben die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen.
Wenn bis zum 30. November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde, entspricht diese der Wirtschafts-Identifikationsnummer mit einem zusätzlichen Unterscheidungsmerkmal. Die W-IdNr. wird jedoch für inländische steuerliche und wirtschaftliche Zwecke verwendet, während die USt-IdNr. weiterhin für EU-weite Geschäfte genutzt wird.
Stufenweise Einführung
- November 2024: W-IdNr. für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und Kleinunternehmen (§ 19 UStG)
- Ab 2025: Weitere Unternehmen und Tätige erhalten ihre W-IdNr.
- Ab 2026: Vergabe weiterer Unterscheidungsmerkmale bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten.
- Die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärungen ist bis Ende 2026 nicht verpflichtend.
Mitteilung der W-IdNr.
- Öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen
- Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen
Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt): BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer.