Positionen des Rheinischen Reviers zum Kohleausstieg 2030
Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von Dezember 2021 vereinbart, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung, die momentan noch maßgeblich zur Grundlastversorgung der Bundesrepublik beiträgt, „idealerweise“ bis zum Jahr 2030 realisiert wird. Ursprünglich wurde das Jahr 2038 als Ausstiegsdatum in einem gesellschaftlichen Kompromiss durch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung herausgearbeitet und im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz gesetzlich fixiert.
Das Ziel der neuen Bundesregierung hat direkte Auswirkungen auf die Kohlereviere in Deutschland und somit auch auf das Rheinische Braunkohlerevier. Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftsagentur Rheinisches Revier ebenfalls im Dezember 2021 ein Positionspapier zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 veröffentlicht. Darin werden von der Region elf konkrete Maßnahmenpunkte für einen gelingenden Strukturwandel im Rheinischen Revier Richtung Politik adressiert.
Elf Punkte für einen gelingenden Strukturwandel
- Schutz energieintensiver Branchen durch sichere und international wettbewerbsfähige Energieversorgung
- Die Einführung eines „Transformationsrechts“, das Freiheiten für die Entwicklung der Tagebaue zu sogenannten Zukunftsräumen einräumt
- Die Etablierung eines Revier-Wassersystems sowie die Sicherstellung der Wasserversorgung mit Mitteln aus einer Transformationsreserve
- Die Einführung von Sonderplanungszonen und -flächen
- Die gezielte Förderung von Zukunftsindustrien im Rahmen einer räumlich und zeitlich begrenzten Sonderwirtschaftszone
- Die Etablierung einer eigenen, investiven Bundesförderrichtlinie für den Strukturwandel
- Beendigung der immer wieder beabsichtigten und erfolgten Anrechnung von ohnehin geplanten Maßnahmen und staatlichen Aufgaben auf das Budget der Strukturmittel, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem durch die Beendigung der Kohleverstromung ausgelösten Strukturwandel und dem Wirtschafts- und Strukturprogramm der Region stehen
- Abkehr vom Jährlichkeitsprinzip bei der Mittelbindung/-widmung
- Die Auflage eines Investitionsfonds, damit den an die Tagebaue angrenzenden Gebieten für die langfristigen Prozesse auch langfristig Geld zur Verfügung steht
- Personelle und finanzielle Unterstützung der Kommunen bei den kommunalen Planungsprozessen
- Eine angemessene Aufstockung des Gesamtfördervolumens, die den gestiegenen Anforderungen entsprechen
Das gesamte Papier finden Sie hier sowie unten im Kasten „Weiterführende Informationen“.