Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mitgeteilt, dass die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß § 10 Absatz 2 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) erneut verlängert wird.
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