Steuerkraft

Erfahren Sie, wie steuerstark der Mittlere Niederrhein und seine Teilregionen sind und wie sich wichtige Steuerarten – wie die Gewerbesteuer – entwickelt haben. Auf diesen Seiten erhalten Sie Daten zur Steuereinnahmekraft und zur Realsteueraufbringungskraft.

Daten zur Steuereinnahmekraft

Die Realsteueraufbringungskraft ist eine Größe, die dazu dient, die Realsteuerkraft von Gemeinden mit verschiedenen Realsteuerhebesätzen vergleichbar zu machen. Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteuer-Ist-Aufkommen gewesen wäre, wenn die betrachteten Gemeinden den gewogenen Durchschnittshebesatz des jeweiligen Bundeslandes (hier: NRW) angewandt hätten.

Die gemeindliche Steuereinnahmekraft bezeichnet die Realsteueraufbringungskraft einer Stadt/Gemeinde, die um die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die Gewerbesteuerumlage verringert wird.

Steuerkraft 2024

  Realsteueraufbringungskraft:
Gewerbesteuer je Einwohner
Steuereinnahmekraft
je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 941,67 1791,11
Krefeld 924,26 1766,51
Mönchengladbach 923,34 1686,44
Rhein-Kreis Neuss 987,82 1951,53
Dormagen 541,43 1497,01
Grevenbroich 767,39 1683,06
Jüchen 305,66 1190,29
Kaarst 816,73 1790,65
Korschenbroich 734,67 1742,73
Meerbusch 802,79 1897,91
Neuss 1596,05 2535,97
Rommerskirchen 436,98 1383,9
Kreis Viersen 764,78 1624,55
Brüggen 841,42 1663,63
Grefrath 398,62 1232,42
Kempen 915,47 1899,82
Nettetal 725,05 1489,51
Niederkrüchten 457,85 1280,41
Schwalmtal 517,49 1395,19
Tönisvorst 455,33 1384,54
Viersen 683,23 1455,16
Willich 1277,67 2254,19