Steuerkraft

Erfahren Sie, wie steuerstark der Mittlere Niederrhein und seine Teilregionen sind und wie sich wichtige Steuerarten – wie die Gewerbesteuer – entwickelt haben. Auf diesen Seiten erhalten Sie Daten zur Steuereinnahmekraft und zur Realsteueraufbringungskraft.

Daten zur Steuereinnahmekraft

Die Realsteueraufbringungskraft ist eine Größe, die dazu dient, die Realsteuerkraft von Gemeinden mit verschiedenen Realsteuerhebesätzen vergleichbar zu machen. Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteuer-Ist-Aufkommen gewesen wäre, wenn die betrachteten Gemeinden den gewogenen Durchschnittshebesatz des jeweiligen Bundeslandes (hier: NRW) angewandt hätten.

Die gemeindliche Steuereinnahmekraft bezeichnet die Realsteueraufbringungskraft einer Stadt/Gemeinde, die um die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die Gewerbesteuerumlage verringert wird.

Steuerkraft 2021

  Realsteueraufbringungskraft: Gewerbesteuer je Einwohner Steuereinnahmekraft je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 744,78 1543,96
Krefeld 561,37 1393,45
Mönchengladbach 676,77 1432,01
Rhein-Kreis Neuss 618,27 1543,62
Dormagen 543,89 1409,56
Grevenbroich 290,75 1195,10
Jüchen 167,20 1004,68
Kaarst 469,29 1375,85
Korschenbroich 549,04 1493,29
Meerbusch 563,72 1579,67
Neuss 962,66 1905,95
Rommerskirchen 306,90 1200,37
Viersen, Kreis 602,90 1399,84
Brüggen 360,95 1153,33
Grefrath 239,57 1037,74
Kempen 758,97 1668,46
Nettetal 521,44 1230,99
Niederkrüchten 348,69 1089,60
Schwalmtal 501,62 1295,59
Tönisvorst 403,69 1257,96
Viersen 849,97 1548,16
Willich 599,04 1529,41

 Quelle: IT.NRW