Steuerkraft

Erfahren Sie, wie steuerstark der Mittlere Niederrhein und seine Teilregionen sind und wie sich wichtige Steuerarten – wie die Gewerbesteuer – entwickelt haben. Auf diesen Seiten erhalten Sie Daten zur Steuereinnahmekraft und zur Realsteueraufbringungskraft.

Daten zur Steuereinnahmekraft

Die Realsteueraufbringungskraft ist eine Größe, die dazu dient, die Realsteuerkraft von Gemeinden mit verschiedenen Realsteuerhebesätzen vergleichbar zu machen. Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteuer-Ist-Aufkommen gewesen wäre, wenn die betrachteten Gemeinden den gewogenen Durchschnittshebesatz des jeweiligen Bundeslandes (hier: NRW) angewandt hätten.

Die gemeindliche Steuereinnahmekraft bezeichnet die Realsteueraufbringungskraft einer Stadt/Gemeinde, die um die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die Gewerbesteuerumlage verringert wird.

Steuerkraft 2023

  Realsteueraufbringungskraft: Gewerbesteuer je Einwohner Steuereinnahmekraft je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 905,18 1692,26
Krefeld 846,78 1657,19
Mönchengladbach 721,35 1447,16
Rhein-Kreis Neuss 954,64 1860,68
Dormagen 560,13 1439,63
Grevenbroich 716,55 1596,03
Jüchen 303,82 1139,44
Kaarst 703,51 1602,78
Korschenbroich 674,9 1623,35
Meerbusch 754,95 1770,19
Neuss 1577,8 2469,22
Rommerskirchen 389,45 1295,14
Viersen, Kreis 710,96 1510,22
Brüggen 719,72 1496,06
Grefrath 402,29 1195,82
Kempen 953,5 1852,15
Nettetal 760,31 1450,87
Niederkrüchten 429,85 1186,61
Schwalmtal 541,95 1354,31
Tönisvorst 478 1347,85
Viersen 579,43 1303,81
Willich 1079,46 1995,67

 Quelle: IT.NRW