Kommunale Steuersätze

Die Kommunen haben ein Hebesatzrecht für die Gewerbe- sowie für die Grundsteuer. Für die Unternehmen am Mittleren Niederrhein sind beide Steuersätze ein sehr wichtiger Standortfaktor. Dies zeigte eine IHK-Standortumfrage aus dem Jahr 2022. Unter 60 abgefragten Standortfaktoren sind nur die Verkehrsanbindung und die Straßeninfrastruktur für die Betriebe von höherer Bedeutung.

Im Folgenden erhalten Sie die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze für die Kommunen am Mittleren Niederrhein. Mit Hilfe der Links unter „Weiterführende Informationen“ (siehe unten) können Sie herausfinden, wie hoch die Steuersätze in anderen NRW-Kommunen beziehungsweise in den größten Kommunen Deutschlands sind und was die IHK unternimmt, um die Steuersätze in der Region auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten.

Gewerbesteuerhebesätze

Stand: 02.07.2025

  2022 2023 2024 2025
Durchschnitt  Mittlerer Niederrhein 462 465 465 465
         
Krefeld 480 480 475 475
Mönchengladbach 490 490 490 490
         
Rhein-Kreis Neuss 451 458 459 459
Dormagen 450 500 500 500
Grevenbroich 450 450 450 450
Jüchen 450 460 470 470
Kaarst 439 439 439 439
Korschenbroich 450 450 450 450
Meerbusch 450 450 450 450
Neuss 455 455 455 455
Rommerskirchen 450 450 450 450
         
Kreis Viersen 439 441 445 445
Brüggen 414 416 416 416
Grefrath 455 455 480 480
Kempen 440 440 440 440
Nettetal 410 410 410 410
Niederkrüchten 420 420 420 420
Schwalmtal 420 420 420 420
Tönisvorst 465 485 485 485
Viersen 460 460 460 460
Willich 434 434 449 449

Grundsteuerhebesätze (B)

Stand: 02.07.2025

  2022 2023 2024 2025
Durchschnitt  Mittlerer Niederrhein 530 539 550  
         
Krefeld 533 533 533 *
Mönchengladbach 620 620 620 792
         
Rhein-Kreis Neuss 510 535 552 592
Dormagen 435 595 595 610
Grevenbroich 625 625 625 703
Jüchen 495 515 695 695
Kaarst 504 504 504 454
Korschenbroich 590 590 690 690
Meerbusch 480 480 480 425
Neuss 495 495 495 610
Rommerskirchen 465 493 493 493
         
Kreis Viersen 478 481 497  
Brüggen 479 493 501 *
Grefrath 490 490 525 620
Kempen 470 470 501 616
Nettetal 450 450 450 578
Niederkrüchten 450 493 493 505
Schwalmtal 480 480 480 582
Tönisvorst 500 500 520 577
Viersen 480 480 480 *
Willich 495 495 545 556

*Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 4. Juli 2024 das Gesetz zu differenzierten Hebesätzen verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor. Die gekennzeichneten Kommunen haben davon Gebrauch gemacht.

 

differenzierte Grundsteuerhebesätze (B)  
  Wohngrundstücke  Nichtwohngrundstücke
Krefeld 506 995
Brüggen 547 701
Viersen 484 891