Sachverständige: Elektronische Kommunikation mit Gerichten

Sachverständige: Elektronische Kommunikation mit Gerichten
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Seit Januar 2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Unterlagen, Anträge, Klagen und anderes auf elektronischem Wege einzureichen. Auch Sachverständige können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 

Aufgrund der Sensibilität der hierbei zu übermittelnden Daten sind besonders sichere Verfahren notwendig. 

Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Nordrhein-Westfalen hat ein Informationsschreiben für Sachverständige herausgegeben, das Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung aufzeigt und erklärt, wie Sachverständige ihre Gutachten auf diesem Wege sicher übermitteln können.