Sachverständigenbeauftragung – die Kosten
Die Kostenübernahme einer Sachverständigenbeauftragung ist für die betroffenen Parteien in der Regel von gleicher Wertigkeit wie der streitgegenständliche Mangel oder die streitgegenständliche Dienstleistung selbst. Eine „Patentlösung“ für die Kostenübernahme gibt es nicht. Die Kosten und die Kostenübernahme können dem Gesetz unterliegen, vertraglich geregelt oder freiverhandelbar sein. Eine tragende Rolle spielt jedoch immer die Art des Gutachtens (Privat- oder Gerichtsgutachten).
Privat- oder Gerichtsgutachten?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit, die mit Hilfe eines Sachverständigen geklärt wird oder werden soll, muss in einem Rechtsstreit vor Gericht enden. In vielen Fällen kann ein entsprechendes Gutachten bereits zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen beitragen und eine für beide Parteien akzeptable Lösung sein.
Hilft dies nicht, oder sind die Fronten so verhärtet, wird in der Regel der gerichtliche Weg gewählt.
Kosten des Gerichtsgutachtens
Die Kosten eines Gerichtsgutachtens unterliegen dem JVEG – Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Das JVEG unterteilt Sachverständigenleistungen in verschiedene Abrechnungsstufen, nach denen der Sachverständige seine Leistung abzurechnen hat.
Der Gesetzgeber hat diese Abrechnungsstufen unter Berücksichtigung fester Kriterien fixiert. Kriterien sind beispielsweise das Erfordernis einer Ortsbesichtigung, die Dauer des Aktenstudiums oder der schriftlichen Gutachtenerstellung selbst.
Kosten des Privatgutachtens
Die Abrechnung eines Privatgutachtens unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Die Kosten eines Privatgutachtens sind „Verhandlungssache“. Sicher werden auch hier in einem gewissen Rahmen „Branchenpreise“ üblich sein. Nach gelegentlichen Umfragen können Stundensätze bei +/- 150,00 € liegen. Dies kann aber nur ein unverbindlicher Hinweis sein.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund dieser freien Abrechnungsmöglichkeit kann die IHK keine Angaben über die zu erwartenden Kosten machen. Wir empfehlen Ihnen daher den direkten Kontakt mit den Sachverständigen zu suchen. In der Regel ist diesen telefonisch bereits eine grobe Einschätzung der entstehenden Kosten möglich. Auf jeden Fall sollte der Sachverständige vor Auftragserteilung um einen schriftlichen Kostenvoranschlag gebeten werden.
Vertragliche Regelung
Nicht selten ist die Kostenübernahme einer möglichen Sachverständigenbeauftragung vertraglich geregelt. Gerade in der Immobilienwirtschaft wird hiervon Gebrauch gemacht. Gängige Regelungen sind hierbei die Gesamtkostenübernahme der unterliegenden Partei oder die Übernahme der Kosten beider Parteien jeweils zur Hälfte.