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Mitgliedschaft & Beitrag

Die Gewerbetreibenden eines Bezirks – mit Ausnahme der Handwerksbetriebe – sind Mitglied der IHK. Die Mitgliedschaft besteht kraft Gesetz. Rechtliche Grundlage hierfür ist das IHK-Gesetz.   

Die IHK-Tätigkeit besteht hauptsächlich in der Vertretung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses und in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, die nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können. Die Kosten hierfür müssen von allen IHK-Zugehörigen durch Beiträge getragen werden.

Wenn Sie Fragen zur Ihrer Mitgliedschaft oder zum IHK-Beitrag haben, finden Sie hier die Antworten.

FAQ

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Kontakt

Webcode: P33