Geprüfte/r Meister/in für Kraftverkehr
Inhalte der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister / zur Geprüften Meisterin für Kraftverkehr und damit die Befähigung:
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in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen
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sich flexibel auf neue Methoden und Systeme in Transport und Verkehr, moderne Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf Anforderungen der Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung einzustellen
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den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb aktiv mitzugestalten
Die vollständigen Inhalte sind in der Verordnung „Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr“ geregelt (siehe Downloads).
Zulassung zur Prüfung
Die Voraussetzungen sind in § 3 der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 83 KB) geregelt.
Ihre Zulassung beantragen Sie über unser Onlineportal.
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: Grundlegende Qualifikationen
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Vier schriftliche Klausuren
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
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Zwei schriftliche Klausuren
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Eine mündliche Prüfung
Alle Details zum Ablauf sind in der Verordnung (siehe Downloads) ausführlich beschrieben. Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB).
Prüfungstermine und Gebühren
- Prüfungsgebühr gesamt: 505 Euro
- Teilgebühren:
- Teil 1 (Basisqualifikationen): 305 Euro
- Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikationen): 200 Euro
- Wiederholungsprüfungen: 50 % der jeweiligen Teilgebühr
Rücktritt / Storno:
- Bis 4 Wochen vor Prüfung: 75 % Erstattung
- Weniger als 4 Wochen: 50 % Erstattung
Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine der kommenden Jahre können Sie hier für die Grundlegenden Qualifikationen sowie die Handlungsspezifischen Qualifikationen einsehen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Prüfungstermin anbieten.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte melden Sie sich über unser Onlineportal an.
Anmeldefristen:
- Frühjahr: 15. Oktober – 15. Januar
- Herbst: 1. April – 30. Juni
Achten Sie darauf, dass Ihre Anmeldung vollständig und fristgerecht eingeht – verspätete oder unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Unser Tipp:
Schauen Sie sich vorab unseren kurzen Infofilm an – viele Fragen klären sich damit bereits. Und falls doch noch etwas unklar ist: Wir sind gerne für Sie da!

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Vorbereitung auf die Prüfung
Wir dürfen keine Empfehlung für einzelne Anbieter aussprechen. Im IHK-Weiterbildungsprogramm finden Sie eine Übersicht aller Lehrgangsanbieter, die uns gemeldet wurden – inklusive Links zu Weiterbildungsdatenbanken für eigene Recherchen.
Gerne beraten wir Sie individuell und neutral. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 02151 635-0.
Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung kann finanziell unterstützt werden – z. B. durch Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutscheine. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme sowie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie auf unserer Seite „Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung“.
Nützliche Links
Sie haben Fragen zur Prüfung? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt-
Nata Sidonashvili
Prüfungskoordinatorin Fortbildung
Webcode: P576