Lieferkettengesetz & nachhaltige Lieferketten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – national wie europäisch. Wir bieten praxisnahe Informationen, Tools und Netzwerke zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und zur nachhaltigen Gestaltung globaler Lieferketten. Ob Gesetzesgrundlagen, EU-Verordnungen oder konkrete Hilfestellungen: Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um Ihre Lieferkette zukunftssicher zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
EU-Lieferkettengesetz
Am 23. Februar hat die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vorgelegt. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz, der sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Ministerrat weiter angepasst werden kann, geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren – in einer ganzen Reihe von Branchen auch noch kleinere Unternehmen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die aktuellen Kernpunkte des Kommissionsvorschlags skizziert:
Unternehmensnetzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“
Gemeinsam mit der IHK Düsseldorf und dem Business Scout der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) möchten wir Unternehmen aller Größen in der Region mit dem Unternehmensnetzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ unterstützen.
In den Netzwerkveranstaltungen sind Expertinnen und Experten aus den Aufsichtsbehörden, aus dem Beratungsalltag sowie Unternehmensvertreterinnen und -vertreter zu Gast. Sie geben Impulse, zeigen Fallbeispiele auf und berichten, wie Lieferketten nachhaltig gestaltet werden können.
Die LinkedIn-Gruppe „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ soll eine Plattform zum Austausch sein. Im Fokus stehen dabei die Anforderungen des LkSG, der EUDR sowie weitere menschrechtliche Sorgfaltsprozesse.

Lieferkettengesetz (LkSG): Quellen, Tools, Portale
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihrer Verantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Es betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Auch auf die Lieferanten der unmittelbar betroffenen Firmen kommen Anforderungen zu.
Quellen: Wo gibt es Informationen über die Inhalte, Pflichten und Auswirkungen des Gesetzes?
- Übersicht über die Entwicklung des deutschen LkSG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Offizieller Text des LkSG im Bundesanzeiger Verlag
- Tipp: Artikel der IHK Düsseldorf „Das Lieferkettengesetz – worauf unmittelbar betroffene Unternehmen achten sollten“
- Tipp: Kurz-Analyse der Betroffenheit von Lieferanten durch das LkSG der IHK Rhein-Neckar
- Vorhaben eines europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2021 mit Empfehlungen an die Kommission
- Erklärvideo des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zum Lieferkettengesetz
Tools & Portale: Welche Informations- und Beratungsinstrumente existieren?
- Digitales Informationsportal „KMU-Kompass“ des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung
- Kostenloser Informations- und Beratungsservice des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung
- Online-Tool „CSR Risiko-Check“ zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen
- Internetportal „Due Dilligence Ready!” der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Lieferkette für Mineralien und Metalle
- Leitfaden „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“ des Deutschen Global Compact Netzwerkes
- Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Sorgfaltspflichten in Lieferkette
- Weitere Leitfäden in der Bibliothek des Deutschen Global Compact Netzwerks
- Informationen zu Umwelt- und Sozialsiegeln
Stand: Juli 2025

EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“
Die Verordnung EU 2023 / 1115 zu Entwaldungsfreien Lieferketten – kurz EUDR – soll den Beitrag der Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung sowie zu Treibhausgasemissionen minimieren und damit zur Verringerung der weltweiten Entwaldung und dem Verlust an biologischer Vielfalt beitragen.
Nützliche Links
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Weitere Informationen Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
- Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
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Kontakt-
Stefan Enders
Bereichsleiter International
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Jörg Raspe
Referent Auslandsmärkte und Außenwirtschaftspraxis
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