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Lieferkettengesetz & nachhaltige Lieferketten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – national wie europäisch. Wir bieten praxisnahe Informationen, Tools und Netzwerke zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und zur nachhaltigen Gestaltung globaler Lieferketten. Ob Gesetzesgrundlagen, EU-Verordnungen oder konkrete Hilfestellungen: Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um Ihre Lieferkette zukunftssicher zu gestalten.

EU-Lieferkettengesetz

Am 23. Februar hat die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vorgelegt. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz, der sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Ministerrat weiter angepasst werden kann, geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren – in einer ganzen Reihe von Branchen auch noch kleinere Unternehmen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die aktuellen Kernpunkte des Kommissionsvorschlags skizziert:

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Unternehmensnetzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“

Gemeinsam mit der IHK Düsseldorf und dem Business Scout der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) möchten wir Unternehmen aller Größen in der Region mit dem Unternehmensnetzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ unterstützen.

In den Netzwerkveranstaltungen sind Expertinnen und Experten aus den Aufsichtsbehörden, aus dem Beratungsalltag sowie Unternehmensvertreterinnen und -vertreter zu Gast. Sie geben Impulse, zeigen Fallbeispiele auf und berichten, wie Lieferketten nachhaltig gestaltet werden können.

Sie wollen dabei sein? Dann melden Sie sich bei uns!

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Vernetzen Sie sich auf LinkedIn!

Die LinkedIn-Gruppe „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ soll eine Plattform zum Austausch sein. Im Fokus stehen dabei die Anforderungen des LkSG, der EUDR sowie weitere menschrechtliche Sorgfaltsprozesse.

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Lieferkettengesetz (LkSG): Quellen, Tools, Portale

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihrer Verantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Es betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Auch auf die Lieferanten der unmittelbar betroffenen Firmen kommen Anforderungen zu.

Quellen: Wo gibt es Informationen über die Inhalte, Pflichten und Auswirkungen des Gesetzes?

Tools & Portale: Welche Informations- und Beratungsinstrumente existieren?

Stand: Juli 2025

Sonnenstrahlen scheinen durch ein dichtes Blätterdach in einem grünen Laubwald, der Boden ist mit braunem Laub bedeckt.

EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“

Die Verordnung EU 2023 / 1115 zu Entwaldungsfreien Lieferketten – kurz EUDR – soll den Beitrag der Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung sowie zu Treibhausgasemissionen minimieren und damit zur Verringerung der weltweiten Entwaldung und dem Verlust an biologischer Vielfalt beitragen.

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