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Allgemeine Genehmigungen (AGG)

Warum es Allgemeine Genehmigungen gibt

Um den Handel sowohl mit Drittländern als auch zwischen EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, haben die Europäische Union, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Deutsche Bundesbank allgemeine Genehmigungen erlassen, die den Wirtschaftsverkehr mit genehmigungspflichtigen Waren, Technologien und Finanztransaktionen allgemein gestatten.

Wo die Genehmigungen veröffentlicht werden

Diese allgemeinen Genehmigungen werden als Allgemeinverfügungen auf der Website des BAFA oder als Anhang zur Dual-Use-Verordnung beziehungsweise zur Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht. Sie bewirken, dass Transaktionen, die die Bedingungen der jeweiligen allgemeinen Genehmigung erfüllen, keiner individuellen Genehmigung mehr bedürfen, sondern bereits pauschal genehmigt sind. Die Nutzung einer solchen Genehmigung ist nur unter Einhaltung der darin genannten Voraussetzungen zulässig und kann zusätzliche Bedingungen wie beispielsweise eine Registrierung beim BAFA erfordern.

Wer sie nutzen darf – und unter welchen Bedingungen

Im Allgemeinen sind diese Genehmigungen auf bestimmte Länder und Waren („Bestimmungsziele“) beschränkt. Sie dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn der Empfänger oder Endnutzer in einem zugelassenen Bestimmungsland ansässig ist.

Pflichtangaben bei der Ausfuhr

Wird eine Allgemeine Genehmigung für die Ausfuhr angewendet, so ist dies in der Zollanmeldung anzugeben. Mit dem Genehmigungscode der AGG in der Anmeldung bestätigt der Ausführer, dass die Zulässigkeit der Ausfuhr geprüft und die Voraussetzungen zur Anwendung der AGG erfüllt sind. Die entsprechenden Codierungen sind im Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibungen zu finden.

EU-weit oder national – zwei Arten von AGG

Zu unterscheiden sind Allgemeine Genehmigungen (AGG), die vom EU-Gesetzgeber im Rahmen der Dual-Use-Verordnung erlassen worden sind und demnach EU-weit Gültigkeit haben, und solche Allgemeinen Genehmigungen, die vom nationalen Gesetzgeber erlassen werden, also nationale AGGs.

Welche Genehmigung hat Vorrang?

Dabei ist zu beachten, dass EU-weit geltende AGG vorrangig zu nutzen sind. Jedoch bestehen auch nationale Befreiungen, bei denen folgende Ausnahme zu beachten ist: Deutsche Exporteure können auswählen, ob sie die nationale Allgemeine Genehmigung Nr. 16 oder die neue EU 008 nutzen. Diese sind befristet auf 1 Jahr und werden zum 1. April eines Jahres durch das BAFA verlängert.

Information

Der AGG-Finder

Wenn Allgemeine Genehmigungen verwendet werden sollen, so sind der exakte Wortlaut in der jeweiligen Verordnung und die darin enthaltenen Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Ein nützliches Werkzeug zur ersten Einschätzung, ob eine Allgemeine Genehmigung geeignet ist, stellt der AGG-Finder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dar. Diese Datenbank ermöglicht eine erste Recherche, ersetzt jedoch nicht die eigenständige Überprüfung der spezifischen Details.

Merkblatt

Das BAFA stellt auch ein Merkblatt zu den Allgemeinen Genehmigungen auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung.

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