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Russland: Aktuelle Sanktionsmaßnahmen

In Ergänzung zu den bereits seit 2014 erlassenen Embargobestimmungen hat die Europäische Union (EU) gegenüber Russland weitere Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wurden die Maßnahmen erweitert und verschärft.

Achtung

Die verbindlichen Fassungen der EU-Embargobestimmungen sind über die Internetseite eur-lex.europa.eu zugänglich. Bitte beachten Sie, dass die Grundverordnungen

  • Russland: EU-Verordnung 833/2014
  • Krim/Sewastopol: EU-Verordnung 692/2014
  • Donezk und Luhansk: EU-Verordnung 2022/263
  • Personenbezogene Restriktionen: EU-Verordnung 269/2014

mehrfach angepasst wurden und in der Gesamtheit (inklusive aller Änderungsverordnungen) zu lesen sind. Die zusammengefassten konsolidierten Fassungen sind nicht rechtsgültig, sondern dienen lediglich Informationszwecken. Die verbindlichen Fassungen der hierin integrierten Rechtsakte sind dem Text der konsolidierten Version vorangestellt.

Weitere Informationen zu den Sanktionsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Achtung

Die einzelnen Sanktionspakete im Überblick (chronologisch absteigend)

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