Geprüfte/r- technische/r Fachwirt/-in (IHK)
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter die zukünftig als Bindeglied zwischen dem kaufmännischen und dem technischen Bereich arbeiten, ihre Karrierechancen erweitern und Führungsaufgaben übernehmen möchten.
IHK Mittlerer Niederrhein
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
4.830,00 €
pro Person, ohne Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG
Für 672 Unterrichtseinheiten
Zahlbar in drei halbjährlichen Semesterrechnungen zu je 1.610,00 € (insgesamt 4.830,00 €), zzgl. Lernmaterialien und Prüfungsgebühr (Informationen über die aktuellen Prüfungsgebühren finden Sie unter www.ihk-krefeld.de/7206).
Um am Online Unterricht teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC/Laptop/Tablet mit Webcam und Mikro sowie einen Internetanschluss mit zeitgemäßer Übertragungsgeschwindigkeit.
Kompaktinformationen
Eine Weiterbildung zum geprüften technischen Fachwirt befähigt Sie, den technisch-organisatorischen Wandel in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit mitzugestalten, sowie die Schnittstellenfunktionen zwischen betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen wahrzunehmen.
Das Verstehen komplexer Zusammenhänge sowie die Verknüpfung von theoretischen Wissen mit praktischen Beispielen, steht im Zentrum dieser Fortbildung.
Ihre Inhalte
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
- Technische Qualifikationen:
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
Fertigungs- und Betriebstechnik
- Handlungsspezifische Qualifikationen:
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
Führung und Zusammenarbeit
Inklusive Klausurentraining, Repetitorium und Online Lernplattform!
Informationen
Dozent/-in
Erfahrenes IHK-Dozententeam
Zulassung
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' oder 'Technische Qualifikationen' ist
zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen,
verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' und 'Technische
Qualifikationen', der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften
Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: www.ihk-fortbildungsprüfungen.de
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html .
Abschluss
Bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren
Wir sind für Sie da
Wir sind für Sie da-
Christina Roy
Weiterbildung
Webcode: E604