Der Weg in die Selbstständigkeit ist so individuell wie die Menschen, die ihn gehen. Nicht immer verläuft er geradlinig – manchmal beginnt er nebenberuflich, aus der Arbeitslosigkeit heraus oder durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Vielleicht tragen Sie schon lange eine Idee in sich oder stoßen als Minderjähriger oder als Nicht-EU-Bürger auf besondere Herausforderungen.
Ganz gleich, wo Sie stehen oder welchen Hintergrund Sie mitbringen: Wir möchten Sie auf Ihrem persönlichen Weg unterstützen. Die folgenden Themen geben Ihnen Orientierung zu speziellen Gründungssituationen – mit hilfreichen Informationen, Ansprechpartnern und praktischen Tipps.
Klicken Sie einfach auf das Thema, das zu Ihrer Situation passt.
Gründungszuschuss bei Bezug von ALG I
Sie beziehen Arbeitslosengeld I und möchten sich selbstständig machen? Dann kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine wertvolle Starthilfe sein. Er unterstützt Sie finanziell in der Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit – damit Sie Ihre Geschäftsidee in Ruhe aufbauen können.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Voraussetzungen:
Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I.
Sie haben zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
Ihre Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt – das heißt, Sie gelten danach nicht mehr als arbeitslos.
Bitte beachten Sie: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Entscheidend ist, dass die Agentur für Arbeit von Ihrer Geschäftsidee und Ihrer persönlichen Eignung überzeugt ist.
Was ist wichtig für die Bewilligung?
1. Ein tragfähiges Geschäftskonzept Ihr Businessplan sollte zeigen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt künftig aus eigener Kraft bestreiten können. Er muss eine realistische Finanzplanung enthalten – mit Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Jahre. Eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Steuerberater, Handwerkskammer) prüft Ihr Konzept und bestätigt die Tragfähigkeit.
2. Ihre persönliche und fachliche Eignung Sie bringen Berufserfahrung oder eine Qualifikation für Ihr Vorhaben mit? Super! Auch Weiterbildungen, z. B. durch Gründerseminare, können Ihre Chancen verbessern. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Engagement sind ebenfalls wichtige Faktoren, auf die Ihr Arbeitsvermittler achtet.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss – und wie lange wird er gezahlt?
Phase 1 – sechs Monate: Sie erhalten weiter Ihr bisheriges ALG I plus 300 Euro monatlich als Zuschuss zur sozialen Absicherung.
Phase 2 – bis zu neun weitere Monate: Wenn Ihre Selbstständigkeit gut anläuft, können Sie für weitere neun Monate den monatlichen Zuschuss von 300 Euro erhalten – als Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Antrag auf Gründungszuschuss (Formular der Arbeitsagentur)
Ausführlicher Businessplan mit Finanzplanung
Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK)
Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung. Für diese Leistung fällt ein Entgelt von 80,00 Euro an.
Weitere Hinweise
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Sie das Rentenalter nach SGB VI erreicht haben.
Eine erneute Förderung ist erst möglich, wenn seit einer früheren Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind.
💡 Tipp: Nutzen Sie die Unternehmenswerkstatt Deutschland, um Ihre Geschäftsidee Schritt für Schritt online zu planen – kostenfrei, sicher und mit professioneller Unterstützung.
Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, aber nicht gleich alles auf eine Karte setzen? Dann kann eine Gründung im Nebenerwerb genau das Richtige für Sie sein. Viele erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer haben auf diese Weise begonnen – neben dem Job, dem Studium oder familiären Verpflichtungen.
Mit einer Nebenerwerbsgründung testen Sie Ihre Geschäftsidee in kleinerem Rahmen und bleiben gleichzeitig finanziell abgesichert.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Weniger Risiko: Sie behalten Ihr sicheres Einkommen aus dem Hauptberuf und bauen Ihr Business nebenbei auf.
Geringer Kapitalbedarf: Sie starten klein – oft ohne Kredit oder große Investitionen.
Praxistest: Sie prüfen, ob Ihre Idee tragfähig ist – und ob die Selbstständigkeit wirklich zu Ihnen passt.
Flexible Zeiteinteilung: Ideal, wenn Sie Familie, Studium oder andere Verpflichtungen unter einen Hut bringen möchten.
Langfristiger Aufbau: Sie gewinnen erste Kunden, knüpfen Kontakte und bauen sich langsam einen Ruf auf.
Zusätzliches Einkommen: Sie bessern Ihr Gehalt auf – mit etwas, das Ihnen Freude macht.
Was gilt als Nebenerwerb?
Ob Ihre Tätigkeit als nebenberuflich gilt, hängt ab von:
Zeitlicher Umfang: Unter 15 Stunden pro Woche gilt die Tätigkeit (z. B. für die Agentur für Arbeit) als Nebenerwerb.
Einkommen: Solange Sie weniger als die Hälfte Ihres Gesamteinkommens durch die Selbstständigkeit erzielen, gelten Sie ebenfalls als nebenberuflich tätig.
Was sollten Sie beachten?
Arbeitsvertrag prüfen: Besonders im öffentlichen Dienst oder bei sensiblen Tätigkeiten brauchen Sie ggf. die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.
Keine Konkurrenz zum Arbeitgeber: Ihre neue Tätigkeit darf nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrer aktuellen Anstellung stehen.
Bei Arbeitslosigkeit: Wenn Sie arbeitslos sind, dürfen Sie bis zu 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, ohne Ihren Anspruch auf ALG zu verlieren. Bei mehr Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos – in diesem Fall kann ein Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage kommen.
Wichtige rechtliche & steuerliche Aspekte:
Finanzamt: Melden Sie Ihre Tätigkeit an und beantragen Sie eine Steuernummer.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Diese kann Sie von der Umsatzsteuer befreien – ideal für kleine Nebenbetriebe.
Kranken- und Rentenversicherung: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob und wie sich Ihre Beiträge ändern. Auch die Rentenversicherungspflicht kann eine Rolle spielen.
Versicherungen: Prüfen Sie, ob z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll oder sogar vorgeschrieben ist.
Rechtsform & Unternehmensname: Auch im Nebenerwerb lohnt es sich, hierüber frühzeitig nachzudenken – für mehr Professionalität und spätere Entwicklungsmöglichkeiten.
💡 Unser Tipp: Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus! Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die nebenberufliche Selbstständigkeit – von der Anmeldung bis zum Businessplan.
Sie möchten sich selbstständig machen, aber nicht bei null anfangen? Dann ist die Übernahme eines bestehenden Unternehmens vielleicht genau der richtige Weg für Sie. Statt ein neues Geschäft von Grund auf aufzubauen, übernehmen Sie ein funktionierendes Unternehmen – mit bestehenden Strukturen, Kundenbeziehungen und Mitarbeitenden.
Das spart Zeit, reduziert Risiken und bietet viele Chancen – besonders dann, wenn Sie Erfahrung oder Fachwissen aus der Branche mitbringen.
Warum eine Unternehmensnachfolge sinnvoll sein kann:
Schneller Start: Sie übernehmen ein etabliertes Geschäftsmodell, das bereits am Markt funktioniert.
Vorhandene Strukturen: Mitarbeitende, Kundenstamm, Lieferanten und Prozesse sind schon da.
Zugang zu Finanzierung: Banken sehen die Nachfolge oft als weniger riskant als eine Neugründung.
Wirtschaftlich sinnvoll: Gerade in Zeiten des demografischen Wandels suchen viele Unternehmerinnen und Unternehmer dringend eine Nachfolge.
Auch wenn Sie ein Unternehmen übernehmen oder als Teilhaberin oder Teilhaber einsteigen, gelten Sie als Existenzgründerin bzw. Existenzgründer – und können entsprechende Förder- und Beratungsangebote nutzen.
Wie finde ich das passende Unternehmen?
Ein guter Einstieg ist die nexxt-change Unternehmensbörse. Dort finden Sie deutschlandweit Inserate von Unternehmen, die eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen. Sie können selbst Angebote durchsuchen oder ein Gesuch aufgeben.
Wir helfen Ihnen dabei – z. B. durch:
Beratung zur Auswahl und Bewertung eines passenden Unternehmens
Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit abgebenden Unternehmern
Tipps zu Finanzierung, Rechtsform und Übergabestrategie
Unternehmensnachfolge – ein komplexes Thema mit Potenzial
Eine Nachfolge erfordert sorgfältige Planung: von der Bewertung des Unternehmens über rechtliche und steuerliche Fragen bis hin zum persönlichen Kennenlernen mit der abgebenden Person. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und gute Entscheidungen zu treffen.
Regionale Studie zur Nachfolge
Unsere Studie „Erfolgsfaktor Nachfolge“ zeigt: Am Mittleren Niederrhein stehen viele Unternehmen zur Übergabe bereit – doch es fehlen geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger. Damit gehen Chancen verloren, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Strukturen zu erhalten.
Ihr Engagement zählt: Mit einer gut vorbereiteten Übernahme leisten Sie nicht nur einen persönlichen Schritt in die Selbstständigkeit, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der regionalen Wirtschaft.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns – wir begleiten Sie auf dem Weg zur Unternehmensnachfolge.
Sie wollen sich selbstständig machen, aber nicht ganz allein durchstarten? Dann kann Franchising genau das Richtige für Sie sein. Als Franchise-Nehmerin oder -Nehmer nutzen Sie ein erprobtes Geschäftskonzept, eine bekannte Marke und erhalten umfangreiche Unterstützung – und das bei überschaubarem Risiko.
Franchising ist der Mittelweg zwischen Unabhängigkeit und Sicherheit. In Deutschland stehen Ihnen mehr als 1.000 Franchise-Systeme zur Auswahl – vom Einzelhandel über Handwerk bis hin zu Dienstleistungen.
So funktioniert Franchising
Beim Franchising schließen Sie sich einem bestehenden Unternehmen (dem Franchise-Geber) an. Sie übernehmen sein Geschäftsmodell, nutzen den Markennamen und erhalten umfangreiche Unterstützung – zum Beispiel in Marketing, Organisation oder Schulungen.
Dafür zahlen Sie:
eine Einmalgebühr beim Start (Einstandsgebühr)
laufende Gebühren, meist abhängig vom Umsatz
Was Sie als Franchise-Nehmerin oder -Nehmer selbstständig führen, ist und bleibt Ihr eigenes Unternehmen – mit allen unternehmerischen Pflichten und Risiken.
Ihre Vorteile
Einstieg mit einem bewährten Konzept
Nutzung einer bekannten Marke
Unterstützung in der Gründungsphase und im laufenden Betrieb
Erfahrungsaustausch im Franchise-Netzwerk
Teilweise Gebietsschutz
In einigen Fällen: Hilfe bei der Finanzierung durch den Franchise-Geber
Und die Herausforderungen?
Eingeschränkte unternehmerische Freiheit
Gebühren können das Einkommen schmälern
Höherer Kapitalbedarf durch Einstandsgebühren
Sie tragen das unternehmerische Risiko allein
Fehler anderer Franchise-Partner können auf Sie abfärben
Kaum Einfluss auf strategische Entscheidungen im System
Das sollten Sie vor dem Einstieg prüfen:
Franchising ist kein Selbstläufer. Auch hier kommt es auf Ihre unternehmerischen Fähigkeiten an – und auf die Qualität des Systems. Informieren Sie sich gründlich und stellen Sie die richtigen Fragen:
Fragen an den Franchise-Geber:
Wie lange gibt es das System schon?
Wie ist der Ruf des Unternehmens?
Wie viele Franchise-Partner gibt es?
Ist das Unternehmen Mitglied im Deutschen Franchiseverband (DFV)?
Welche Unterstützung erhalten Sie konkret – und wie lange?
Fragen zum System:
Ist das Produkt oder die Dienstleistung zukunftsfähig?
Gibt es ein echtes Alleinstellungsmerkmal?
Wie realistisch sind die wirtschaftlichen Erwartungen?
Welche Gebühren fallen an – und wofür?
Gibt es eine faire Regelung zur Vertragslaufzeit und Kündigung?
Tipp: Lassen Sie Franchise-Verträge unbedingt von einem unabhängigen Experten prüfen – z. B. einem Rechtsanwalt oder Gründungsberater. Denn Franchising ist eine langfristige Partnerschaft, die gut vorbereitet sein will.
Sie haben eine Idee, die den Markt verändern könnte? Sie denken groß, digital oder neuartig? Dann sind Sie vielleicht auf dem besten Weg, ein Start-up zu gründen.
Ein Start-up ist mehr als nur eine Neugründung. Es ist ein junges Unternehmen mit einer innovativen Geschäftsidee – oft digital, technologiegetrieben oder besonders skalierbar. Ziel ist meist: schnell wachsen, neue Märkte erschließen und bestehende Strukturen herausfordern.
Was ein Start-up ausmacht
Innovation: Start-ups setzen auf neue Lösungen, Geschäftsmodelle oder Technologien – und wollen damit echte Probleme besser lösen als bestehende Angebote.
Wachstumsorientierung: Start-ups denken von Anfang an größer. Sie planen, schnell zu wachsen – durch digitale Produkte, Plattformmodelle oder starke Netzwerkeffekte.
Agilität: Start-ups arbeiten oft mit kleinen Teams, flexiblen Strukturen und testen ihre Ideen früh am Markt – das sogenannte MVP („Minimum Viable Product“) hilft dabei, schnell Kundenfeedback zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Kapitalbedarf: Anders als klassische Gründungen sind Start-ups häufig auf Investoren angewiesen – z. B. Business Angels, Venture Capital oder öffentliche Förderprogramme. Denn schnelles Wachstum braucht Kapital.
Ist Ihre Idee ein Start-up?
Nicht jede Gründung muss ein Start-up sein – und nicht jede innovative Idee braucht gleich Millioneninvestitionen. Aber wenn Sie:
ein neues oder stark verbessertes Produkt anbieten wollen,
digitale oder skalierbare Geschäftsmodelle verfolgen,
oder gezielt auf schnelles Wachstum setzen,
… dann kann es sinnvoll sein, Ihre Gründung als Start-up zu planen.
Unsere Unterstützung
Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Idee zum Geschäftsmodell – mit persönlicher Beratung, Netzwerkveranstaltungen, Kontakten und Infos zu Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie auch Tools wie die Unternehmenswerkstatt Deutschland zur Planung und Entwicklung Ihrer Geschäftsidee.
Du bist unter 18 und willst dein eigenes Business starten? Ob Onlineshop, kreativer Service oder selbstentwickelte App – auch Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenes Unternehmen gründen. Allerdings gelten besondere Regeln, um dich vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu schützen.
Wer gilt als minderjährig?
Als minderjährig gelten alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr bist du laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Du darfst viele Dinge noch nicht allein entscheiden – vor allem keine Geschäfte, bei denen du Verpflichtungen eingehst oder Risiken trägst.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Kleinere Käufe („Taschengeldgeschäfte“) sind erlaubt. Möchtest du aber ein eigenes Gewerbe gründen – also dauerhaft und selbstständig Geld verdienen, z. B. mit Produkten, kreativen Dienstleistungen oder digitalen Angeboten –, brauchst du zwei Dinge:
die Zustimmung deiner Eltern oder Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter)
die Genehmigung des Familiengerichts
Diese Regelung ist in § 112 BGB festgelegt.
Wie funktioniert das?
Deine Eltern müssen dir schriftlich erlauben, ein Gewerbe zu betreiben.
Anschließend beantragst du beim Familiengericht eine Genehmigung. Das Gericht prüft, ob du reif genug bist und die nötigen Kenntnisse mitbringst.
Wichtig: Der Antrag muss von dir selbst gestellt und von deinen Eltern unterschrieben sein.
Eine Stellungnahme deiner Schule ist ebenfalls hilfreich – darin sollte bestätigt werden, dass dein Unternehmen deine schulischen Leistungen und deine Entwicklung nicht negativ beeinflusst.
Tipp: Füge deinem Antrag einen kurzen Lebenslauf, einen einfachen Businessplan und ggf. Nachweise über deine Kenntnisse hinzu (z. B. durch Workshops, Mentoring oder eigene Erfahrung).
Eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger am zuständigen Familiengericht kann dir sagen, welche Unterlagen im Detail erforderlich sind.
Was passiert nach der Genehmigung?
Wenn alles genehmigt wurde, darfst du dein Unternehmen offiziell gründen – inklusive Gewerbeanmeldung, Steuernummer, ggf. Eintrag bei der IHK. Wichtig: Du bist dann auch voll verantwortlich für dein Business – also z. B. für Steuererklärungen, Abgaben und gesetzliche Pflichten.
Auch für mögliche Schulden oder Verträge haftest du persönlich – genau wie erwachsene Unternehmerinnen und Unternehmer.
Noch Fragen?
Wir helfen dir gerne weiter – mit persönlicher Beratung, Infos zu rechtlichen Vorgaben und Tipps zur Umsetzung deiner Geschäftsidee.
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen möchten, sind einige besondere Regeln zu beachten. Denn für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis – diese müssen Sie meist schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland beantragen.
So läuft der Antrag ab:
Sie stellen Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland.
Diese leitet den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter, die prüft, ob Ihre Geschäftsidee realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Auslandsvertretung entscheidet letztlich, ob Ihnen das Einreisevisum erteilt wird – auch wenn die deutsche Behörde zustimmt oder ablehnt.
Wenn Sie sich schon in Deutschland aufhalten:
Halten Sie sich bereits hier legal auf und planen dann, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen oder Ihre Tätigkeit zu erweitern, müssen Sie die Genehmigung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung erhalten, müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
Ihr Unternehmen erfüllt ein wirtschaftliches Interesse oder es besteht ein regionaler Bedarf für Ihre Geschäftsidee.
Ihre Tätigkeit wird positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, z. B. durch Schaffung von Arbeitsplätzen oder innovative Angebote.
Die Finanzierung Ihres Unternehmens ist gesichert – etwa durch eigenes Kapital oder einen Kredit.
Die Ausländerbehörde bewertet dabei Ihre Geschäftsidee anhand von:
Tragfähigkeit und Zukunftsperspektiven des Unternehmens
Ihren unternehmerischen Kenntnissen und Erfahrungen
Höhe und Herkunft des eingesetzten Kapitals
Beitrag zur Beschäftigung und Ausbildung vor Ort
Innovationskraft und Forschungsbezug (falls vorhanden)
Der Entscheidungsspielraum der Behörde ist weit – sie berücksichtigt auch kommunale Interessen, zum Beispiel ob Ihre Idee dem Bedarf vor Ort entspricht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Ihre Chancen zu verbessern, sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:
Lebenslauf mit Nachweisen (Zeugnisse, Referenzen, Arbeitsverträge)
Bei Anstellung: Arbeitsvertrag oder Geschäftsführervertrag
Businessplan in deutscher Sprache mit Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für die ersten drei Jahre
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
Handelsregisterauszug
Gewerbeanmeldung
Falls vorhanden: Kooperationsverträge mit Partnern
Bei Übernahme eines bestehenden Unternehmens:
Kaufvertrag des Unternehmens
Nachweise über bestehende Geschäftsbeziehungen in Deutschland oder der EU
Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
Personalübersicht des Unternehmens
Wichtige Hinweise
Antragsteller über 45 Jahre müssen eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst befristet für ein Jahr erteilt.
Nach drei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden – zum Beispiel, wenn das Unternehmen erfolgreich läuft und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Ansprechpartner
Für alle Fragen und die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Ihrem individuellen Fall und zu erforderlichen Unterlagen.
Noch Fragen? Wir unterstützen Sie auf Ihrem besonderen Weg in die Selbstständigkeit.
Kontakt
Stephanie Efertz
Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung