Carnet A.T.A.

Das internationale Zollpassierscheinheft
Das Carnet A.T.A. ist das internationale Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr von Waren wie Messegut, Berufsausrüstung oder Warenmustern. Es ersetzt Zollanmeldungen und spart Sicherheitsleistungen in mehr als 50 Ländern weltweit. Hier erfahren Sie, wie Sie ein Carnet beantragen, welche Waren zulässig sind, für welche Länder es gilt und wie Sie mit dem digitalen eCarnet Zeit und Aufwand sparen. Ideal für Unternehmen, die regelmäßig international unterwegs sind.
Inhaltsverzeichnis
- FAQ: Carnet A.T.A. für Muster, Ausrüstung und Messegut
- Hinweise zum Beantragen und Ausfüllen eines Carnet A.T.A.
- Entgelte für die Ausstellung eines Carnets A.T.A.
- Übersicht der Anwenderstaaten
- Nach Bearbeitung durch die IHK: Checkliste für die Benutzung eines Carnets
- Erklärfilm zum Carnet A.T.A der IHK24 e. V.
FAQ: Carnet A.T.A. für Muster, Ausrüstung und Messegut
Sind Waren, z.B. Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster, vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union auszuführen, ist eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben als Sicherheit in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern zu leisten. Diese Sicherheitsleistung entfällt bei Verwendung eines Carnet A.T.A (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission).
Sparen Sie Zeit beim internationalen Warenverkehr! Mit dem digitalen eCarnet A.T.A. beantragen Sie Zollpassierscheine bequem online – rund um die Uhr. Vereinfach Sie Ihre Exportprozesse!

Hinweise zum Beantragen und Ausfüllen eines Carnet A.T.A.
Die Ausgabe eines Carnets ist nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Unionswaren handelt. Das sind entweder Waren, die in der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden bzw. die sich nach der Einfuhr aus einem Drittland im sogenannten zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Die Beantragung eines Carnet A.T.A. erfolgt digital über www.e-ata.de. Im Ausnahmefall kann ein Carnet auch noch in Papierform beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Ansprechpartner Ihrer IHK.
Entgelte für die Ausstellung eines Carnets A.T.A.
Die nachfolgenden Übersichten enthalten das Entgelt für den Erwerb der Carnet-Vordrucke und die Gebühr zur Ausstellung von Carnet A.T.A. / C.P.D. sowie die Entgelte im Rahmen der Bürgschaftsversicherung für Carnet A.T.A. und C.P.D. an die ALLIANZ TRADE, EULER HERMES Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg (im weiteren Textverlauf Allianz Trade genannt).
Die Höhe des Versicherungsentgeltes richtet sich nach der Höhe des Warenwertes.
Für die Ausgabe der Carnets sind die Industrie- und Handelskammern verantwortlich. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit der Allianz Trade ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Allianz Trade beim Carnet-Verfahren beinhaltet. Es ist Allianz Trade vorbehalten, die Bonität zu prüfen und Bürgschaften zu verlangen.
Dem Carnet-Antragsteller entstehen Kosten für den Vordruck und die Einlageblätter, die IHK-Ausstellungsgebühr und ein spezielles Versicherungsentgelt.
Übersicht der Anwenderstaaten
Carnets können in mehr als 50 Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) verwendet werden. Diese sind auch auf dem Carnetformular (Deckblatt) aufgelistet. Innerhalb des EU-Binnenmarktes werden keine Carnets zur Verwendung in den anderen EU-Staaten benötigt. Eine Ausnahme davon kann allerdings eine Reise aus einem EU-Staat über ein Drittland wieder in einen EU-Staat (z. B. aus Deutschland über die Schweiz nach Italien) sein. Für diesen Ablauf ist die Rücksprache mit der IHK sinnvoll, um die Abwicklungsmöglichkeiten abzuwägen. Die meisten dieser Staaten haben die drei „Basisanwendungen“ Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung ratifiziert.
Die Übersicht ist nach Kontinenten gegliedert und dient als erster Überblick. Es empfiehlt sich, vor Beantragung eines Carnets Kontakt mit Ihrer IHK aufzunehmen, um gegebenenfalls Besonderheiten abzustimmen.
Nach Bearbeitung durch die IHK: Checkliste für die Benutzung eines Carnets
Nach Ausgabe des Carnets durch die IHK ist eine Sicherung der Nämlichkeit durch das für Sie örtlich zuständige Zollamt erforderlich. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der Übereinstimmung der Angaben im Carnet mit den tatsächlich mitzunehmenden Waren. Die entsprechenden Vermerke zur „Identitätssicherung“ nimmt das deutsche Zollamt in den dafür vorgesehenen dunkel unterlegten Feldern auf dem Carnet-Deckblatt und auf der Carnet-Deckblattrückseite vor.
Bitte fertigen Sie sich vor Antritt der Reise – aber: nach der Nämlichkeitssicherung – eine Kopie des gesamten Carnet-Deckblattes. Dieses kann bei Unregelmäßigkeiten oder auch möglichen Reklamationen eine Hilfe sein.
Erklärfilm zum Carnet A.T.A der IHK24 e. V.
IHK einfach erklärt: Schauen Sie sich unser Video an!

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