Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in (IHK) - Vertriebssteuerung
Interessierte Mitarbeiter aus dem Bereich Handel sowie Verkäufer und Fachlageristen, die mit einer umfassenden Qualifikation den Zugang zu Fach- und Führungstätigkeiten im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel suchen oder sich selbstständig machen möchten.
IHK Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld
2.990,00 €
pro Person, ohne Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG
Für 293 Unterrichtseinheiten
Zahlbar in zwei halbjährlichen Semesterrechnungen zu je 1.495,00 € (insgesamt 2.990,00€), zahlbar nach Rechnungserhalt, zzgl. Lernmaterialien und Prüfungsgebühr (Informationen über die aktuellen Prüfungsgebühren finden Sie unter www.ihk-krefeld.de/7206).
Um am Online Unterricht teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC/Laptop/Tablet mit Webcam und Mikrofon sowie einen Internetanschluss mit zeitgemäßer Übertragungsgeschwindigkeit.
Kompaktinformationen
Die Weiterbildung zum Handelsfachwirt, mit dem Schwerpunkt Vertriebssteuerung, befähigt Sie, durch guten Mitarbeitereinsatz, sowie Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern. Ferner werden Sie in die Lage versetzt, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen. Im Unterricht werden durch erfahrene Dozenten Schwerpunkte gesetzt, die von Ihnen anhand vorbereiteter Unterlagen selbstständig vertieft und ergänzt werden.
Ihre Inhalte
Unternehmensführung und -steuerung
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Handelsmarketing
Beschaffung und Logistik
Handlungsbereich:
Vertriebssteuerung
Inklusive Klausurentraining, Repetitorium, Online Lernstandskontrolle und Abschlussplanspiel!
Informationen
Dozent/-in
Erfahrenes IHK-Dozententeam
Zulassung
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten
kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine
mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine
mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche
Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im
institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2
genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf
andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: www.ihk-fortbildungsprüfungen.de
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html .
Abschluss
Bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren
Wir sind für Sie da
Wir sind für Sie da-
Christina Roy
Weiterbildung
Webcode: E605