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Trägergestützte Umschulung

Was ist eine trägergestützte Umschulung?

Die berufliche Umschulung ist ein eigenständiges Instrument der beruflichen Bildung. Sie soll Menschen dabei unterstützen, sich für eine andere berufliche Tätigkeit zu qualifizieren – etwa nach längerer Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einem beruflichen Umstieg. 

Umschulungen gemäß § 1 Abs. 5 und § 62 Abs. 1 BBiG müssen den besonderen Anforderungen der Erwachsenenbildung entsprechen. 

Anzeigepflicht für Bildungsträger

Bildungsträger, die eine trägergestützte Umschulungsmaßnahme anbieten möchten, sind verpflichtet, diese vor Beginn der Maßnahme bei uns anzuzeigen – unabhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungsmaßnahme handelt. Nutzen Sie hierfür den Kurzantrag

Eignungsprüfung & Begehung

Für Maßnahmen, die zum ersten Mal durchgeführt werden, erfolgt nach Prüfung des Konzepts in der Regel eine Begehung der Umschulungsstätte. Dabei wird geprüft: 

  • die räumlich-sachliche Ausstattung 
  • die Eignung des Ausbildungspersonals 
  • die Übereinstimmung mit dem Umschulungskonzept 

Grundlage sind die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie die bundeseinheitlichen Richtlinien des DIHK. 

Voraussetzungen für die Durchführung

Damit eine Maßnahme als trägergestützte Umschulung anerkannt werden kann, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: 

  • Qualifiziertes Ausbildungspersonal nach § 30 BBiG 
  • Eine pädagogisch und fachlich geeignete Umschulungsstätte 
  • Ein strukturiertes Konzept, das auf die Abschlussprüfung vorbereitet 

Die Maßnahme muss vollständig auf einen anerkannten Ausbildungsberuf ausgerichtet sein.

Ihr Ansprechpartner

Unser Inhouse-Ausbildungsberater Stephan Mundt unterstützt Sie gerne bei: 

  • der Anzeigepflicht und Antragstellung 
  • der Konzepterstellung 
  • der Organisation und Durchführung von Umschulungsmaßnahmen 

Tipp: Eine frühzeitige Abstimmung mit uns erleichtert die Umsetzung und sorgt für eine rechtssichere Planung Ihrer Umschulungsmaßnahme. 

Noch Fragen? Unser Inhouse-Ausbildungsberater hilft Ihnen gerne weiter.

Kontakt

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