Betriebliche Versicherungen
Unternehmen, die ein effektives Risikomanagement betreiben, analysieren ihre Betriebsrisiken und entwickeln Präventionsmaßnahmen zur Risikovorsorge. Zusätzlich wägen sie ab, für welche Schadensfälle ein passender Versicherungsschutz bestehen sollte.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Betriebsversicherungen.
Feuerversicherung
Bei Brand, Blitzschlag oder im Falle einer Explosion, aber auch wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch die Lösch- und Aufräumarbeiten. Zudem übernimmt sie Kosten für Maßnahmen, die ggf. erforderlich sind, um den Schaden möglichst gering zu halten (Schadensminderungskosten).
Sturm-/Hagelversicherung
Deckt etwa ein Herbststurm das Dach Ihres Gebäudes ganz oder teilweise ab, so kommt für diesen Schaden die Sturmversicherung auf. Daneben trägt sie auch Kosten für eine provisorische Sicherung des beschädigten Dachs. Im Zuge klimatischer Veränderungen muss auch in unseren Breiten vermehrt mit Unwettern gerechnet werden. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich Hagelschäden in den Versicherungsschutz aufzunehmen.
Leitungswasserversicherung
Eine geplatzte Wasserleitung oder ein Rohrbruch können mitunter immense Schäden anrichten. So hat schon mancher Wasserschaden das Warenlager eines Betriebes vernichtet oder eine EDV-Anlage zerstört. Solche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden deckt eine Leitungswasserversicherung.
Einbruch-Diebstahlversicherung
Gestohlenes Hab und Gut ersetzt die Einbruch-/Diebstahlversicherung. Demolieren Einbrecher Ihre Geschäftseinrichtung, so kommt die Versicherung dafür nur auf, wenn Sie den Schutz um Vandalismus-Schäden erweitert haben.
Cyber-Versicherung
Als Unternehmer arbeiten Sie mit einer offenen IT-Struktur. E-Mail-Verkehr, Online-Banking und Internetrecherche gehören zum Alltag, machen ein Unternehmen aber auch angreifbar. Nach einem Cyber-Angriff stellen sich viele Fragen: Wie muss ich reagieren, welche Schäden können auf mich zukommen und wer unterstützt mich in dieser Situation? Eine Cyber-Versicherung hilft hier auch mit umfangreichen Serviceleistungen und einem professionellen Netzwerk an IT-Dienstleistern zur schnellen Schadensbehebung.
Maschinenversicherung
Ohne Hightech-Geräte läuft heute keine moderne Produktion. Computergesteuerte Maschinen wie etwa CNC-Automaten sind längst selbstverständlich, aber auch sehr teuer und sensibel. Bedienungs- und Wartungsfehler, ein Stromausfall oder Kurzschluss können schnell aufwändige und teure Reparaturen zur Folge haben. Um solche Risiken finanziell abzusichern, empfiehlt sich eine Maschinenversicherung.
Mögliche Ergänzung: Siehe Betriebsunterbrechungsversicherung.
Elektronik-Versicherung
Der Büroalltag ist heute ohne moderne Kommunikationsanlagen wie Telefon, Fax und Computer nebst Peripheriegeräten wie Drucker oder Scanner kaum mehr denkbar. Eine separate Elektronikversicherung sorgt für eine Art „All-Gefahren-Deckung“ für Schäden, die bei Überspannung, Blitzeinwirkung, falscher Handhabung oder Fahrlässigkeit (z.B. wenn Sie ein Getränk über der Tastatur verschütten) entstehen.
Mögliche Erweiterung: Spezielle Computer-Versicherung zur Wiederherstellung der Software, z. B. infolge eines Überspannungsschadens.
Warentransport-Versicherung
Viele Güter und Waren werden per LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug ausgeliefert. Werden sie beim Transport, Um- oder Zwischenlagern beschädigt oder gehen gar unterwegs verloren, so ersetzt die Warentransport-Versicherung den Schaden in vollem Umfang.
Der Deckungsumfang kann sich wahlweise auf BRD/Europa oder weltweit erstrecken.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Ein Betriebsausfall kann schnell die Existenz bedrohen. Ist Ihr Betrieb lahmgelegt, etwa infolge von Brand- oder Sturmschäden, bleiben Einnahmen vorerst aus; bestimmte Ausgaben dagegen laufen weiter: Löhne und Gehälter, Pacht- und Bankzinsen müssen nach wie vor gezahlt werden. Diese Kosten trägt eine Betriebs- unterbrechungsversicherung. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes sind auch der entgangene Gewinn und entstandene Mehrkosten mit abgesichert.
Ärzte oder Freiberufler können ersatzweise eine Betriebskosten- oder Praxisausfallversicherung abschließen, die im Fall von Krankheit oder Unfall die laufenden Betriebskosten übernimmt.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Nach dem Gesetz muss jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür haften. Personen- sowie Sach- bzw. Vermögensschäden werden über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Ganz wichtig: ausreichende Deckungssummen, die betriebsspezifisch festzulegen sind!
Diverse Erweiterungen sind möglich und individuell abzuklären.
Produkthaftpflichtversicherung
Die Haftung für Produktmängel – auch wenn sie ohne Verschulden entstanden sind – lässt sich durch eine Produkthaftpflichtversicherung absichern. Müssen mangelhaft hergestellte Produkte in einer Rückrufaktion aus dem Verkehr gezogen werden, lassen sich die Kosten dafür zusätzlich durch eine Rückrufkostenversicherung abfedern.
Umwelthaftpflichtversicherung
Eigentlich gehört sie unverzichtbar zur Betriebshaftpflichtversicherung dazu: die Umwelthaftpflichtversicherung. Denn bei Umwelteinwirkungen durch Ihren Betrieb (etwa wenn auslaufendes Öl fremdes Erdreich verunreinigt, das entsorgt werden muss, oder austretende Gase bei fremden Personen Verätzungen verursachen) sind Sie bzw. das Unternehmen in der Haftung.
Wichtiger Baustein zur Erweiterung des Basisversicherungsschutzes: Eine Umweltschadenversicherung, etwa für unmittelbare Schäden an Flora und Fauna.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulassen will, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie stellt sicher, dass alle Schäden, die ein Fahrer verursacht, durch den Versicherer ersetzt werden. Wer zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken will, schließt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab. Daneben bieten Kfz-Versicherer eine ganze Reihe von Zusatzleistungen an, beispielsweise Assistance-Leistungen.
Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Und ein Rechtsstreit kann teuer werden. Ob eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt ist allemal eine Überlegung wert. Eine Basisversicherung kann um eine spezielle Strafrechtsschutzversicherung, beispielsweise für Unternehmensleiter, erweitert werden.
Managerhaftpflicht (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung)
Bei Übernahme oder Insolvenz einer Firma wird zunehmend die Frage nach der Haftungsverantwortung von Führungskräften gestellt. Vorstände, Geschäftsführer, aber auch Aufsichtsräte sehen sich mit Forderungen von Aktionären oder Inhabern konfrontiert, die ihnen Fehlentscheidungen und Missmanagement vorwerfen. Sofern keine Straftaten vorliegen, schützt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager und Aufsichtsräte, eine sogenannte D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance).
Kredit-Kautionsversicherung
Ein wichtiger Posten in der Bilanz von Unternehmen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein Ausfall ausstehender Zahlungen, etwa durch Kundenpleiten, kann existenzbedrohend sein oder sogar zur eigenen Insolvenz führen. Die Kreditversicherung (Forderungsausfall-Versicherung) hilft hier weiter. Bürgschaften, Garantien und ähnliche Sicherheitsleistungen, die zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen gestellt werden müssen, lassen sich durch eine Kautionsversicherung – anstelle einer Bankbürgschaft – absichern.
Spezifische Kreditversicherungen: Delcredere-Versicherung, Kautionsversicherung oder Vertrauensschaden-Versicherung
Unfallversicherung
Jeder Betrieb ist Pflichtmitglied in einer branchenorientierten Berufsgenossenschaft (BG). Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist die Unternehmerhaftung auf die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen. Darüber hinaus kann sich der Unternehmer selbst als freiwilliges Mitglied gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten bei der BG versichern. Auch besteht die Möglichkeit für sich sowie für seine Angestellten über eine Gruppenunfallversicherung zu vergünstigten Konditionen speziellen Invaliditätsschutz mit weltweiter Deckung bei einem Versicherer zu erhalten.
Krankenversicherung
Die gesetzliche oder private Krankenversicherung trägt die Kosten für eine ausreichende medizinische Versorgung bei Krankheit oder Unfall.
Als Unternehmer hat man die Möglichkeit bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung (KV) einen Aufnahmeantrag zu stellen, wobei die private KV den Gesundheitszustand erfragt, so dass eine gewisse Selektion erfolgt. Die versicherten Leistungen sind bei der privaten KV frei wählbar und individuell kalkuliert, weshalb die Beiträge im Gegensatz zur gesetzlichen KV „pro Kopf“ berechnet werden.
Die Entscheidung, ob die gesetzliche oder die private KV besser zu einem passt, hängt von mehreren Faktoren sowie der Lebenssituation ab und sollte daher sehr sorgfältig geprüft werden.
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursachen, sind die Schäden, die Sie anderen zufügen, über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das gilt auch für andere Schadenersatzansprüche, die gegen Sie und Ihre Familie gerichtet sind, vorausgesetzt, dass ein Verschulden vorliegt.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Einrichtung und persönlichen Wertgegenstände. Die versicherten Leistungen gelten bei Brand, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erweiterbare Bausteine gegen Elementargefahren, Rückstau, Fahrrad-Diebstahl sowie Glasbruch runden das Angebot ab.
Private Rechtsschutz-Versicherung
Mit einer privaten Rechtsschutz-Versicherung entscheiden Sie sich sicher leichter für den besten Anwalt Ihres Vertrauens. Denn Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt für Sie der Versicherer.
Finanzielle Vorsorge für das Alter
Durch das Alterseinkünfte-Gesetz erhielt die private, staatlich geförderte Vorsorge in Form der Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) verbesserte Rahmenbedingungen wie Pfändungs- und Insolvenzschutz, was für Unternehmer und Selbstständige von besonderer Bedeutung beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung sein sollte.
Auch eine private Rentenversicherung - ob klassische oder investmentbasierte Anlageform - kann weiterhin ein Instrument zur Aufbesserung des Alterseinkommens sein. Die betriebliche Altersversorgung ist bei Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co KG, AG) ein zusätzlicher Baustein um Gesellschafter(-innen) und/oder Gesellschafter-Geschäftsführer(-innen) einzubinden bzw. zu berücksichtigen.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenkasse sind Künstler, Publizisten, Hebammen, freiberufliche Lehrer sowie unter gewissen Voraussetzungen auch Selbstständige in Bildungs- und Pflegeberufen.
Angesichts einer Fülle von Anlageprodukten und Möglichkeiten sowie der jeweils individuellen Ausgangslage und Lebenssituation, sollte immer eine persönliche Beratung in Betracht gezogen werden.
Lassen Sie sich beraten!
Versicherungsthemen sind komplex. Lassen Sie sich daher von Experten beraten. Sonst sind Sie vielleicht über- oder unterversichert, oder sogar falsch versichert. Im Falle eines Falles kann das fatale Folgen für Sie haben.
Auch ein Vergleich der zahlreichen Produkte auf dem Markt lohnt immer. Sprechen Sie nicht nur mit einer Versicherung, einem Vertreter oder Makler. Lassen Sie sich Produkte von verschiedenen Anbietern unterbreiten.
Oder fordern Sie Angebote im Direktvertrieb ohne Beratung an und schließen Sie diese online ab. Welche Form Sie auch wählen: Entscheiden Sie nicht unbedingt nur nach dem Preis, sondern danach, wie gut das Produkt zu Ihnen und Ihren konkreten Verhältnissen passt. Und denken Sie daran: Service ist eine Leistung und Leistung kostet. Aber das kann sich für Sie auch rechnen.
Dieser Überblick dient Ihrer ersten Orientierung, auf was Sie alles achten sollten. Sie gibt Ihnen Hilfestellung, erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Und sie kann Ihnen Ihre individuelle Entscheidung nicht abnehmen: Ermitteln Sie Ihren notwendigen Versicherungsbedarf für sich und Ihren Betrieb ganz konkret und in Eigenverantwortung.
Herausgegeben mit freundlicher Genehmigung der IHK Rhein-Neckar in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK):
Dieser Überblick wurde von der IHK Rhein-Neckar in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), Bezirksverband Rhein-Neckar, Herrn Harald Steiger (Vorsitzender), erstellt.
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
Berufsvertretung und Unternehmerverband selbständiger Versicherungs- und Bausparkaufleute
Kekuléstraße 12
53115 Bonn